Grundsteuer | 4 - Angaben zum Grund und Boden (HB)

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neue Beiträge
  • hannes1988
    Neuer Benutzer
    • 15.07.2022
    • 2

    #1

    Grundsteuer | 4 - Angaben zum Grund und Boden (HB)

    Hallo,

    ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus in Bremerhaven. Ich habe von der Hausverwaltung allerhand Daten für meine Grundsteuererklärung bekommen.

    Nun habe ich aber Probleme mit der Eingabe dieser Daten und komme an Punkt 4 - Angaben zum Grund und Boden der Anlage Grundstück (GW2) nicht weiter. Es gibt 4 Flurstücke an denen ich Anteile habe. Meine Hausverwaltung hat mir meine vier Anteile in einer Tabelle ausgehändigt. Zwei Werte sind dabei unter 0. Ich muss hier aber mindestens 1 eingeben. Kann das richtig sein? Außerdem kann ich unter Punkt 4 maximal 2 Werte angeben, obwohl ich laut Tabelle 4 angeben muss.

    Weiß jemand Rat?

    Vielen Dank.

  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Wenn die Flurstücke alle den gleichen Bodenrichtwert haben, erfasst du nur die Summe deiner rechnerischen m²-Anteile in

    Zeile 4 der Anlage Grundstück. Wie man dabei vorgeht, ist aus der Tabelle am Ende des verlinkten Artikels ersichtlich:

    Vorbemerkung: Das Forum hier nennt sich ELSTERFORUM, die vollständige Bezeichnung ist allerdings ELSTER Anwenderforum. Ich bitte, das wörtlich zu verstehen. Hier helfen sich Anwender gegenseitig bei Fragen zur elektronischen Steuererklärung. Es geht nicht um Steuerberatung, die ist in Deutschland nur den im Steuerberatungsgesetz




    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • hannes1988
      Neuer Benutzer
      • 15.07.2022
      • 2

      #3

      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für deine Hilfe. Ich konnte meine Grundsteuer erfolgreich einreichen.

      Kommentar

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