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Fragen zur neuen Grundsteuer-Erklärung

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    Fragen zur neuen Grundsteuer-Erklärung

    Hallo zusammen,

    ich möchte die neue Grundsteuer-Erklärung im Bundesland Hessen abgeben und habe ein paar Fragen dazu.

    Auf meinem Grundstück steht eine ungenutzte Scheune. Sie diente früher der Landwirtschaft. Muss ich diese Scheune als zusätzliches Gebäude erfassen? Wenn ja, muss ich es bei den Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen als Objekt hinzufügen und damit Zeile 11 ausfüllen?


    Ich habe ein unbenutztes aber ausgebautes 60 m² Dachgeschoss. Muss ich dieses als Wohnfläche beim Wohngebäude mit angeben? Wenn ja, muss ich es bei den Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen als Objekt hinzufügen und damit Zeile 11 ausfüllen?

    Ich habe eine Kellerbar mit 40 m². Muss ich diese als Wohnfläche beim Wohngebäude mit angeben? Wenn ja, muss ich es bei den Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen als Objekt hinzufügen und damit Zeile 11 ausfüllen?

    Am Wohngebäude ist ein Balkon mit 8 m² Fläche angebaut. Muss ich diesen als Wohnfläche beim Wohngebäude mit angeben? Wenn ja, muss ich es bei den Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen als Objekt hinzufügen und damit Zeile 11 ausfüllen?

    Am Wohngebäude ist ebenerdig eine Terrasse mit 32 m² angelegt. Muss ich diese als Wohnfläche beim Wohngebäude mit angeben? Wenn ja, muss ich es bei den Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen als Objekt hinzufügen und damit Zeile 11 ausfüllen?

    Ich habe ein Gartenhaus mit 12 m² Fläche. Muss ich dieses als Wohnfläche beim Wohngebäude mit angeben? Wenn ja, muss ich es bei den Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen als Objekt hinzufügen und damit Zeile 11 ausfüllen?

    Ich habe eine Autogarage mit 80 m² Fläche. Muss ich diese als Wohnfläche beim Wohngebäude mit angeben? Wenn ja, muss ich es bei den Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen als Objekt hinzufügen und damit Zeile 11 ausfüllen?

    Gehört der Flur des Wohngebäudes mit zur Wohnfläche?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.


    #2
    Zu den vielen Einzelfragen zum Thema Wohnfläche solltest du vorab mal die Wohnflächenverordnung lesen: https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html

    Hier noch ein Link zu den Details der Berechnung: https://www.grund-boden-wert.de/wohnflaechenberechnung/

    Wie das mit den Nebengebäuden in Hessen ist, weiß ich nicht auswendig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Angaben zu Nebengebäuden sind nur erforderlich, wenn diese Wohngebäuden dienen und die Fläche 30 Quadratmeter oder mehr beträgt. Tragen Sie in dem Fall die Fläche als Wohnfläche in Quadratmetern ein. Nebengebäude sind unter anderem: Schuppen, Scheunen und Gartenhäuser.
      Quelle: https://grundsteuerwert.de/fileadmin...nleitungen.pdf
      Mit dem Sonderkatasterauszug erleichtert Ihnen die Hessische Steuerverwaltung das Ausfüllen Ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen.
      Quelle: https://finanzamt.hessen.de/grundste...katasterauszug
      • amtliche Fläche
      • Nutzungsschlüssel lt. Bewertungsgesetz
      • Nutzung lt. Bewertungsgesetz
      • Fläche der Nutzung
      • Ertragsmesszahl (bei landwirtschaftlichen Nutzungen)
      https://gds.hessen.de/webshop/grundsteuerauszug-luf

      Hessisches Grundsteuergesetz (HGrStG)

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        #4
        Sorry, aber das Lesen Eurer Verlinkungen hilft mir nicht wirklich weiter bei meinen Fragen.

        Kann mir jemand meine Fragen beantworten?

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          #5
          Auf meinem Grundstück steht eine ungenutzte Scheune. Sie diente früher der Landwirtschaft. Muss ich diese Scheune als zusätzliches Gebäude erfassen? Wenn ja, muss ich es bei den Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen als Objekt hinzufügen und damit Zeile 11 ausfüllen?
          Der Stichtag ist der 01.01.2022.
          Ich habe ein Gartenhaus mit 12 m² Fläche. Muss ich dieses als Wohnfläche beim Wohngebäude mit angeben? Wenn ja, muss ich es bei den Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen als Objekt hinzufügen und damit Zeile 11 ausfüllen?
          Angaben zu Nebengebäuden sind nur erforderlich, wenn diese nicht in räumlichem Zusammenhang mit zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen stehen. Tragen Sie in diesem Fall die Fläche als Nutzungsfläche ein. Nebengebäude sind unter anderem: Schuppen, Scheunen und Gartenhäuser.
          Ich habe ein unbenutztes aber ausgebautes 60 m² Dachgeschoss. Muss ich dieses als Wohnfläche beim Wohngebäude mit angeben? Wenn ja, muss ich es bei den Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen als Objekt hinzufügen und damit Zeile 11 ausfüllen?
          Also, wahrscheinlich ja.
          Ich habe eine Kellerbar mit 40 m². Muss ich diese als Wohnfläche beim Wohngebäude mit angeben? Wenn ja, muss ich es bei den Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen als Objekt hinzufügen und damit Zeile 11 ausfüllen?
          Zur Wohnfläche zählen nicht: – Räume in Keller und Dachgeschoss, die nicht als Wohnraum dienen
          Flächen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, sind grundsätzlich als Nutzungsfläche anzugeben. Zu den Nutzungsflächen zählen Flächen, die gewerblichen, betrieblichen (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z.B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind. Die Nutzungsfläche umfasst sämtliche Grundflächen der nutzbaren Räume. [...] Die Nutzungsfläche wird regelmäßig nach DIN 277 ermittelt (aktuelle Fassung DIN 277-1: 2016-01). Aber auch andere Methoden zur Flächenermittlung sind zulässig, wenn sie geeignet sind, die Nutzungsfläche nach DIN 277 zutreffend abzubilden. Informationen zur Nutzungsfläche finden Sie zum Beispiel in Ihren Bauunterlagen oder dem Mietvertrag.
          § 2 (3) WoFlV
          Am Wohngebäude ist ein Balkon mit 8 m² Fläche angebaut. Muss ich diesen als Wohnfläche beim Wohngebäude mit angeben? Wenn ja, muss ich es bei den Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen als Objekt hinzufügen und damit Zeile 11 ausfüllen? Am Wohngebäude ist ebenerdig eine Terrasse mit 32 m² angelegt. Muss ich diese als Wohnfläche beim Wohngebäude mit angeben? Wenn ja, muss ich es bei den Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen als Objekt hinzufügen und damit Zeile 11 ausfüllen?
          Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von 2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen
          § 2 (2) WoFlV
          Ich habe eine Autogarage mit 80 m² Fläche. Muss ich diese als Wohnfläche beim Wohngebäude mit angeben? Wenn ja, muss ich es bei den Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen als Objekt hinzufügen und damit Zeile 11 ausfüllen?
          Angaben zu Garagen sind nur erforderlich, wenn diese zu Gebäuden oder Gebäudeteilen gehören, die nicht Wohnzwecken dienen. Tragen Sie in dem Fall die Fläche als Nutzungsfläche ein.
          Gehört der Flur des Wohngebäudes mit zur Wohnfläche?
          Nicht dazu gehören – Technikflächen (Heizungsraum, Maschinenräume, technische Betriebsräume) und – Verkehrsflächen (Eingangsbereiche, Treppenräume, Aufzüge, Flure).
          entnommen aus https://grundsteuerwert.de/fileadmin...nleitungen.pdf

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            #6
            Nicht dazu gehören – Technikflächen (Heizungsraum, Maschinenräume, technische Betriebsräume) und – Verkehrsflächen (Eingangsbereiche, Treppenräume, Aufzüge, Flure).
            Ein Flur innerhalb einer Wohnung gehört natürlich zur Wohnfläche. Die zitierte Passage gilt nur für die Nutzflächenermittlung bei Nichtwohngebäuden !

            Ein als Wohnung ausgebautes Dachgeschoss gehört ebenfalls zur Wohnfläche, auch wenn die Wohnung leersteht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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