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Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

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    Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

    Hallo, ich wohne im Bundesland BW.
    Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus.
    Nachdem ich im Forum gelesen habe, dass der Punkt 6=Bruchteilsgemeinschaft falsch wäre und ich 0 Ankreuzen muß = Alleineigentümer einer natürlichen Person, so stellt sich für mich die Frage , was ich bei den Zeilen 51 eintragen muß ?
    Zähler 1 Nenner 1 ?
    Beim Kaufvertrag steht unter Miteigentumsanteil 86/1000 - also Zahler = 68 un Nenner =1000

    #2
    ... so stellt sich für mich die Frage , was ich bei den Zeilen 51 eintragen muß ? Zähler 1 Nenner 1 ?
    Das ist richtig.

    Beim Kaufvertrag steht unter Miteigentumsanteil 86/1000 - also Zahler = 68 und Nenner =1000
    Das ist in Zeile 11 des Hauptvordrucks einzutragen, das ist der Anteil der wirtschaftlichen Einheit am Flurstück der Wohnanlage.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      oh, ja,
      Dankeschön

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        #4
        Hallo,
        wie ist es bei einem Tiefgaragenstellplatz? Wie muss ich ihn angeben ?
        Meine Wohnung ist verbunden mit einem Sondereigentum = TG Stellplatz.
        Hierfür gibt es aber keine Größenangebe sondern er ist mit hneingerechnet in die Flurstücksgröße von 1272m².
        Aufgeführt wird er beim Kaufvertrag mit 6/1000 .
        Muss ich die Wohnung UND den Stellplatz erfassen oder da ja die Nenner gleich sind die 2 Zähler addieren und somit rechnen?

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          #5
          Hat sich geklärt :
          Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Flurstücks mit einer Gesamtfläche von 500 m², auf dem sich Ihr Wohnhaus befindet. Zusammen mit diesem Flurstück nutzen Sie einen 1/10 Miteigentumsanteil an einem Garagenflurstück mit einer Gesamtfläche von 100 m². Das Wohnhausflurstück und der Anteil am Garagenflurstück wurden im Rahmen der bisherigen Einheitsbewertung vom Finanzamt unter einem Aktenzeichen bewertet. Die beiden Flurstücke liegen in derselben Bodenrichtwertzone.
          Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 510 m² ein.

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