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Tiefgarage BW

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    Tiefgarage BW

    Hallo liebes Forum, ihr habt mir ja schon sehr geholfen. Bin jetzt verunsichert bezüglich der Tiefgarage. Ich hatte die extra mit angegeben mit separatem Flurstück.
    Jetzt habe ich schon mehrfach gehört das ich das nicht hätte tun müssen.
    Frage : Streicht bzw reduziert das Finanzamt dann die qm, da es ja zuviel sind? Sind die da ehrlich ? oder soll ich nochmal eine neue Erklärung ohne diese 11 qm Garage abgeben ?

    #2
    Ich hatte die extra mit angegeben mit separatem Flurstück. Jetzt habe ich schon mehrfach gehört das ich das nicht hätte tun müssen
    Das war schon in Ordnung. Zur wirtschaftlichen Einheit gehört der Miteigentumsanteil am Garagengrundstück ebenso wie der am Wohnungsgrundstück.

    Wenn beide Miteigentumsanteile das gleiche Flurstück betreffen und der Nenner bei den Miteigentumsanteilen identisch ist, könnte man auch die Zähler

    addieren, aber dann fehlen häufig die Angaben zu einem der Grundbuchblätter
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Sie müssen
      • Ihren Stellplatz,
      • Ihren Carport,
      • Ihre Garage oder
      • Ihren Tiefgaragenstellplatz

      in Baden-Württemberg nicht in Ihrer Grundsteuererklärung eintragen.
      War die Antwort für Sie hilfreich?

      Das sagt der Steuerchatbot. Habe ich da jetzt Nachteile bzw Mehrkosten da es dadurch ja mehr Qm sind ?

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        #4
        Für die Nutzfläche von Garage oder Stellplatz ist diese Auskunft ja richtig, aber darum geht es nicht. Mit dem Sondereigentum an Garage oder

        Stellplatz ist ja immer ein Miteigentumsanteil an dem Flurstück verbunden, auf dem sich Garage oder Stellplatz befinden. Dieser Anteil

        muss auch in Baden-Württemberg erklärt werden.

        Falsch wäre es, die tatsächliche Nutzfläche der Wohnfläche zuzuschlagen, aber das ist etwa anderes.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 16.07.2022, 10:39.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ok. Dann habe ich es doch richtig gemacht und lass es wie es ist. Werde noch wahnsinnig mit dieser Grundsteuer.
          Vielen Dank für die Hilfe.

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            #6
            Da bist du nicht alleine.

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