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Grundsteuererklärung: Angaben zu Bruchteilsgemeinschaften - Zeilen 33 - 39 ???

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    Grundsteuererklärung: Angaben zu Bruchteilsgemeinschaften - Zeilen 33 - 39 ???

    Guten Tag Zusammen!
    Mir ist nicht klar, welche Angaben ich zu einer Bruchteilsgemeinschaft in den Zeilen 33 bis 39 machen muss.
    Die Daten der Eigentümer (Adresse ...) habe ich ja an anderer Stelle (Zeilen 42 ...) angegeben.
    Einen Empfangsbevollmächtigten habe ich ebenfalls angegeben.
    Welche Adresse muss ich nun bei "Angaben zu ... Bruchteilsgemeinschaften ..." eingeben. Und Warum hier überhaupt eine Adresse?
    Vielen Dank vorab für eine Antwort!
    Mit besten Grüßen
    Jochen

    #2
    Gibt es denn überhaupt einen gesetzlichen Vertreter ? Gesetzliche Vertreter von minderjährigen Kinder z. B. sind die Eltern.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      danke für deine Antwort.
      Aber das ist ein Missverständnis.
      Es geht nicht um eine Empfangsbevollmächtigung im Sinne eines gesetzlichen Vertreters, sondern um den Empfangsbevollmächtigten bein Bruchteilseigentümer.
      Siehe Erläuterung zu Zeilen 22 bis 29 bei "7 Empfangsvollmacht":
      "Wenn sich das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Eigentum mehrerer Personen befindet, benennen Sie bitte eine gemeinsam bevollmächtigte Person, kreuzen Sie bitte das Feld in Zeile 29 an und tragen die Angaben zu dieser Person in den Zeilen 22 bis 28 ein. Die zur oder zum Empfangsbevollmächtigten benannte Person nimmt den Feststellungsbescheid und alle anderen mit dem Feststellungsverfahren im Zusammenhang stehenden Schreiben mit Wirkung für und gegen alle anderen Beteiligten in Empfang."

      Wie beschrieben, sind mir die erforderlichen Angaben zu Angaben zu Bruchteilsgemeinschaften - Zeilen 33 - 39 nicht klar.

      Vielen Dank!



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        #4
        Zitat von Junimond Beitrag anzeigen
        "Wenn sich das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Eigentum mehrerer Personen befindet, benennen Sie bitte eine gemeinsam bevollmächtigte Person, kreuzen Sie bitte das Feld in Zeile 29 an und tragen die Angaben zu dieser Person in den Zeilen 22 bis 28 ein. Die zur oder zum Empfangsbevollmächtigten benannte Person nimmt den Feststellungsbescheid und alle anderen mit dem Feststellungsverfahren im Zusammenhang stehenden Schreiben mit Wirkung für und gegen alle anderen Beteiligten in Empfang."
        Bei Bruchteilsgemeinschaft: Der in den Zeilen 60 bis 66 eingetragene Empfangsbevollmächtigte ist ein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 183 der Abgabenordnung. (Hauptvordruck, Zeile 67)

        Angaben zur Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft und Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen (Hauptvordruck, Zeile 12-18) gilt beispielsweise bei einem unbebauten Grundstück (z. B. Wiese) oder Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft [Anschrift]
        Zitat von Junimond Beitrag anzeigen
        Wie beschrieben, sind mir die erforderlichen Angaben zu [B]Angaben zu Bruchteilsgemeinschaften - Zeilen 33 - 39 nicht klar.
        Zeile 31 Anredeschlüssel (siehe Anleitung) Kennzahl 10 Titel / akademischer Grad Kennzahl 14 Telefonnummer
        Zeile 32 Vorname / Firma Kennzahl 13
        Zeile 33 Name / Firma Fortsetzung Kennzahl 11
        Zeile 34 Straße Kennzahl 24
        Zeile 35 Hausnummer Kennzahl 25 Hausnummerzusatz Kennzahl 26
        Zeile 36 Postleitzahl Kennzahl 40 Postfach Kennzahl 27 Ort Kennzahl 22
        Zeile 37 Postleitzahl (Ausland) Kennzahl 20 Land (bei Auslandsanschrift) Kennzahl 30
        Das gilt nur, wenn der betreffende (Mit-)Eigentümer/innen gegebenenfalls gesetzlich vertreten durch: [...] ist/wird; gilt im Übrigen auch für die Zeilen 50-56. Danach: "Weitere Miteigentümer/innen Für weitere Miteigentümer/innen ist eine / sind zusätzliche Anlage(n) Miteigentümer/innen (BayGrSt 1A) beigefügt" (Hauptvordruck, Zeile 57)

        Vielleicht hilft auch ein Screenshot.
        Zuletzt geändert von schachsommer12; 16.07.2022, 11:57.

        Kommentar


          #5
          .. benennen Sie bitte eine gemeinsam bevollmächtigte Person, kreuzen Sie bitte das Feld in Zeile 29 an und tragen die Angaben zu dieser Person in den Zeilen 22 bis 28 ein.
          Die Anleitung ist doch verständlich, mit den Zeilen 33 bis 39 hat das nichts zu tun. Einen der Beteiligten müsst ihr als Empfangsbevollmächtigten benennen.

          Was die Ausgangsfrage angeht, hatte sich meine erste Antwort auf das falsche Formular bezogen (falsches Bundesland). Deshalb ist es bei Fragen wichtig,

          immer auch das Bundesland mit anzugeben. Die Zeilen 33 bis 39 sind nur dann auszufüllen, wenn die Bruchteilsgemeinschaft keinen geschäftsüblichen

          Namen hat.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich bitte um Entschuldigung. Meine Fragen beziehen sich auf das Land NRW.

            Ja die Anleitung zu "Empfangsbevollmächtigten" bei Bruchteilseigentümern ist schon verständlich.
            Ich war verunsichert, weil ich bei Recherchen gelesen habe, dass die Angaben zu Zeilen 33 bis 40 für eine korrekte Adressierung des Bescheides erforderlich sind.
            Dies ist aber doch mit der Benennung des Empfangsbevollmächtigten - also einem Beteiligten/Bruchteilseigentümer - gesichert.

            Da die Bruchteilseigentümergemeinschaft aus 2 natürlichen Personen besteht, werde ich die Zeilen einfach ausfüllen.

            Vielen Dank nochmal für die Antworten!

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              #7
              ... dass die Angaben zu Zeilen 33 bis 40 für eine korrekte Adressierung des Bescheides erforderlich sind.
              Die Adressierung allein ist es nicht, das Finanzamt möchte auch einen Namen haben, unter dem die Gemeinschaft quasi firmiert.

              bei Erbengemeinschaften ist es z. B. üblich, den Namen des Erblassers zu verwenden, also z. B. Erbengemeinschaft nach Max Müller.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von Junimond Beitrag anzeigen
                Ich war verunsichert, weil ich bei Recherchen gelesen habe, dass die Angaben zu Zeilen 33 bis 40 für eine korrekte Adressierung des Bescheides erforderlich sind. Dies ist aber doch mit der Benennung des Empfangsbevollmächtigten - also einem Beteiligten/Bruchteilseigentümer - gesichert.
                In Steuer- oder Feststellungsbescheiden (Verwaltungsakte) gibt's den Empfänger (Stichwort: Adressfeld) und Bekanntgabeadressaten (z. B. Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft). Und wenn bei einer Erbengemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft zu viele Beteiligte vorhanden sind, kann die Darstellung des Bekanntgabeadressaten im Bescheid ganz schnell an ihre Grenzen kommen; im Bescheid / Verwaltungsakt ist nur begrenzt Platz, weswegen der oder ein Name sinnvoll sein kann, ggf. schon ab drei Beteiligten oder (Mit-)Eigentümern. Der Empfänger ist der Empfangsbevollmächtigte für den/die Bekanntgabeadressaten und gewährleistet deren Unterrichtung (Stichwort: vereinfachte Zustellung); es wäre zu aufwändig und zu teuer jedem (Mit-)Eigentümer einen eigenen Bescheid zuzuschicken (Stichwort: Wirtschaftlichkeit der Kapazitäten im Rechenzentrum).
                Zitat von Junimond Beitrag anzeigen
                Da die Bruchteilseigentümergemeinschaft aus 2 natürlichen Personen besteht, werde ich die Zeilen einfach ausfüllen.
                Jeweils ohne gesetzliche Vertreter, außer jeweils ein oder mehrere (Mit-)Eigentümer sind nicht geschäftsfähig.

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                  #9
                  Nochmals vielen Dank für die Hilfe und Hinweise!
                  Eine Anmerkung noch bitte:
                  Da in der Auswahlliste unter dem Feld "Anredeschlüssel" ausgerechnet das Wort "Bruchteilsgemeinschaft" nicht aufgeführt ist, aber in der Erläuterung/Hilfe explizit genannt ist, war ich auch noch unsicher.

                  Angaben zu Gemeinschaften
                  "Wenn das Grundstück einer Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen (zum Beispiel Erbengemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Bruchteilsgemeinschaft) gehört, tragen Sie bitte den Anredeschlüssel und eine Bezeichnung der Gemeinschaft ein, ..."






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                    #10
                    Da in der Auswahlliste unter dem Feld "Anredeschlüssel" ausgerechnet das Wort "Bruchteilsgemeinschaft" nicht aufgeführt ist
                    Man kann doch auch ohne Anrede auswählen und nur einen Namen eintragen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Ja, alles klar und besten Dank!

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