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Grundsteuer Bayern: Wie Wohnung mit TG-Platz auf dem selben Flurstück eintragen?

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    Grundsteuer Bayern: Wie Wohnung mit TG-Platz auf dem selben Flurstück eintragen?

    Vorhanden sind auf dem selben Flurstück, aber mit unterschiedlichen Blattnummern:
    – Eigentumswohnung (Miteigentumsanteil am Grundstück 35/1000) (Blatt 1234)
    – Tiefgaragenstellplatz (Miteigentumsanteil am Grundstück 5/1000) (Blatt 5678)

    Muss ich jetzt bei "Gemarkung / Flurstück", Punkt 6. "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner:" die beiden Miteigentumsanteile addieren und 40 eintragen oder trag ich hier nur den Anteil der Wohnung mit 35 ein, da die TG ja < 50 m2 nicht berücksichtigt wird?

    Wenn ich addieren muss: Welches Grundbuchblatt trag ich dann ein? Beide anzugeben geht ja nicht.

    Wenn ich die TG als eigenen Punkt anlege, wird die "Summe der Flurstücksfläche(n) (m²)" doppelt so hoch wie sie in Wirklichkeit ist.

    Danke für jegliche Hilfe.

    #2
    Mit der Nutzfläche des Stellplatzes hat der Miteigentumsanteil am Grundstück nichts zu tun.

    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner:" die beiden Miteigentumsanteile addieren und 40 eintragen
    Das wäre eine Möglichkeit, dann kannst du aber nur ein Grundbuchblatt angeben. Am einfachsten ist es, du erfasst das Flurstück zweimal und

    gibst einmal in Zeile 6 der Anlage Grundstück 35 und 1000 an und beim zweiten mal dann 5 und 1000.

    Den Schönheitsfehler mit der Verdoppelung der Flurstücksfläche musst du ignorieren.

    Beim Stellplatz selbst trägst du 0 ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, dann werd ich das zweimal erfassen.
      Den Schönheitsfehler mit der Verdoppelung der Flurstücksfläche musst du ignorieren.
      Ich fall vom Glauben ab, dass eine so alltägliche Konstellation Wohnung + TG auf dem selben Grundstück mit 2 Blattnummern zu einer falschen Darstellung in Elster führt.

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        #4
        ... zu einer falschen Darstellung in Elster führt.
        Wobei die aufsummierten Flächen der Flurstücke ja keine rechtliche Bedeutung haben. Dass die Tiefgaragenanteile im Grundbuch an anderer

        Stelle eingetragen werden als die mit der Wohnung verbundenen Miteigentumsanteile, hat man m. E. nicht auf dem Schirm gehabt.

        Hier steht etwas zu dem Thema: https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Wobei die aufsummierten Flächen der Flurstücke ja keine rechtliche Bedeutung haben.
          Das wusste ich als blutiger Laie aber bis gerade eben nicht. Für mich sichtbar ist die doppelt so große Gesamtfläche mit der irrigen Befürchtung, dass davon die Steuer berechnet wird. Danke für die schnelle Aufklärung!

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            #6
            Das Grundbuchblatt muss nicht eingetragen werden, kann auch weggelassen werden.

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