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Problem mit Eingabe bei Eigentumswohnung.

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    Problem mit Eingabe bei Eigentumswohnung.

    Hallo Forum , ich stehe auf dem Schlauch da ich die Fehlermeldungen nicht abstellen kann .
    Wir sind im Besitz einer ETW im einem Gebäude wo sich noch eine weitere ETW befindet die einen eigenen Besitzer hat.
    Bei der Eingabe der Daten die ich vom Finanzamt bekommen habe haut es noch hin.
    Aber ab der Eingabe zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil komm ich nicht weiter.
    Die Gesamtfläche der beiden Wohnungen beträgt 292m², und wir sind 2 Besitzer.
    Die Zähler + Nenner-Eingabe erzeugt Fehler da ich nicht weiß was ich da wie eintragen muss.

    Auch im Bereich Enthalten in der Anlage Zeile 4 angegebenen Flächen des Teilgrundstückes weiß ich nicht welchen Schlüsselwert hier wie angegeben werden muss.

    Beide Eigentümer sind je 50% an der Fläche von 292m² .

    Kann mir jemand weiterhelfen ?

    #2
    Zitat von Der Reiner Beitrag anzeigen
    Die Zähler + Nenner-Eingabe erzeugt Fehler da ich nicht weiß was ich da wie eintragen muss.
    Leider hast Du viele Informationen weggelassen.

    Mit welcher Anwendung erstellst Du die Erklärung? Ehrlich gesagt, ich weiß gar nicht, ob das mit kommerziellen Programmen überhaupt möglich ist. Wahrscheinlich verwendest Du Mein Elster. Im Unterforum Allgemein und Projekt bist Du jedenfalls verkehrt!

    Wie hoch ist denn Dein Anteil? Du sagtst 50 %. Also die Hälfte, = 1/2.

    Was hast Du als Zähler und Nenner eingegeben?

    Wie lautet denn die Fehlermeldung?

    Kommentar


      #3
      Ich nutze mein Elster für die neue Grundsteuerermittlung
      Bei Zähler habe ich die 2 bei Nenner die 1 angegeben .

      Fehler:
      Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.
      • Hauptvordruck (GW1)

        Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

      Kommentar


        #4
        Bei Zähler habe ich die 2 bei Nenner die 1 angegeben .
        Wo auch immer du das angegeben hast, das ist in jedem Fall falsch. Leider hast du auch nicht angegeben, um welches Bundesland es geht.

        Wenn das Flurstück insgesamt 292 m² hat und auf deine Eigentumswohnung ein Miteigentumsanteil am Flurstück von 50 % entfällt,

        dann ist der Zähler 1 und der Nenner 2, das ist die Hälfte und als Bruch schreibt man das so: 1/2
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ich wohne in Rheinland-Pfalz , nähe Mainz

          habe noch die betreffende Seite hochgeladen
          Angehängte Dateien

          Kommentar


            #6
            Ganz unten in Zeile 11 (Feld 19) musst du noch erste Fläche auswählen, auf keine Angabe darf das nicht bleiben.

            In Zeile 4 der Anlage Grundstück sind dann 146 m² einzutragen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Vielen vielen Dank , mit dieser Hilfe habe ich das Problem lösen können. Du hast mir viel Arbeit , wie Besuch oder telefonischen Kontakt beim Finanzamt erpart.
              Dafür möchte ich mich nochmals recht herzlich bedanken.

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