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Frage zu EÜR - Kleingewerbe

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    Frage zu EÜR - Kleingewerbe

    Hallo liebe Community,

    ich habe vor paar Jahren ein Kleingewerbe angemeldet. Und zwar war es online Marketing.

    Ich habe Webseiten und verdiene Provisionen, wenn jemand das Produkt über meinen Link kauft.

    Im Jahr 2021 hat mich ein Freund gefragt, ob ich ihm eine Webseite für seine Firma erstellen kann und auch sein Social Media Account verwalten kann mit Marketing Postings. Hab ich gemacht.


    Die eigentliche Frage ist aber folgende:

    Da er mich ins Boot holen wollte, sollte ich für seine Firma einen Laptop kaufen. Ich habe den Laptop gekauft und dann an ihn weiterverkauft .

    Gebe ich jetzt bei der Eür (Ausgaben)denn vollen Betrag der Laptop-Kosten an? Also mit MwSt oder muss ich netto angeben? Die MwSt rausrechnen?


    Vielen Dank

    #2
    Das hat mit Mein Elster eigentlich nichts zu tun. Meiner Meinung nach könnte die Antwort auch davon abhängig sein, ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst.

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      #3
      Hallo Special,

      Hast Du denn die Kleinunternehmerregelung? Also führst Du die Mehrwertsteuer an das Finanzamt ab?

      Wenn ja:
      • Du kaufst wie immer netto, und die MwSt geht wie immer ans Finanzamt
      • Dem Freund erstellst Du eine Rechnung / Kaufvertrag ebenfalls netto + MwSt (Er muss Dir dann brutto überweisen)

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        #4
        Zitat von Bernd_1024 Beitrag anzeigen
        Hast Du denn die Kleinunternehmerregelung? Also führst Du die Mehrwertsteuer an das Finanzamt ab?
        Ent oder weder!

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          #5
          Zitat von Bernd_1024 Beitrag anzeigen
          Du kaufst wie immer netto, und die MwSt geht wie immer ans Finanzamt
          Von Ausnahmen abgesehen ist die Mehrwertsteuer vom Verkäufer ans Finanzamt abzuführen.

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