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BW Grundsteuer: Reiner Stellplatz in MFH

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    BW Grundsteuer: Reiner Stellplatz in MFH

    Hallo,

    bezüglich Baden-Württemberg Grundsteuerneuerhebung: Was muss man beachten wenn man Eigentümer nur eines PkW-Stellplatzes in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses ist?
    Muss ich die Größe (qm) des Stellplatzes kennen?

    Danke
    MBl


    #2
    Ich würde mal behaupten, dass Du nicht die QM-Größe des Stellplatzes kennen musst, sondern deine Miteigentumtsanteile dieses Stellplatzes. Also bspw. 2/10000 und dann eben die Gesamt-QM-Anzahl des Grundsstückes. Und dann musst Du hierfür Deine Feststellung abgeben.

    Darf aber auch gerne korrigiert werden, wenn das nicht passt - bin selbst noch am Anfang des ganzen Gedöns...

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      #3
      Darf aber auch gerne korrigiert werden, wenn das nicht passt
      Das passt schon ! Flurstücksnummer und Grundbuchblatt muss man natürlich auch noch wissen, aber das steht ja ebenfalls im notariellen Kaufvertrag
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Bei deinem Fall folgt dann in NRW die Zuordnung zum Sachwertverfahren, da es ja kein Wohnungseigentum ist. Dort wird nach der Bruttogrundfläche gefragt.
        Ich habe noch nicht erfahren, ob es sich um die Fläche der Garage oder des gesamten Hauses handelt. Die Bruttogrundfläche des Hauses soll in den Bauunterlagen zu finden sein, die evtl. beim Bauamt der Stadt lagern.
        Alles etwas dumm hier in NRW.

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