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Angaben zur Gemarkung bzw. Flurstück im Hauptformular für NRW

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    Angaben zur Gemarkung bzw. Flurstück im Hauptformular für NRW

    Hallo,

    Habe zwei Flurstücke
    Nr. 1 630 qm dort steht unser Haus Eigentümer meine Frau und ich : Zähler 1,000 Nenner 1 eingetragen laut Prüfung ok
    Nr. 2 273 qm Privatweg zu unserem Haus laut Grundbuch 1/4 Anteil gehört meiner Frau und mir
    Frage:
    Welche Werte muss ich bei Zähler und Nenner eintragen — da alle Versuche fehlerhaft sind laut Prüfung
    Danke

    #2
    Bei NRW solltest du vorab diesen Artikel lesen. Wenn der Privatweg den gleichen Bodenrichtwert wie euer Einfamilienhaus hat,

    dann musst du das Viertel ausrechnen und zu den 630 m² addieren. Bei mir kommen da in Zeile 4 der Anlage Grundstück

    insgesamt abgerundet 698 m² rein. Bei dem Wegegrundstück musst du in Zeile 11 HV 1 und 4 eintragen.

    Bei den Angaben zu den persönlichen Eigentumsverhältnissen in Zeile 51 HV ist bei Ehegatten 1 und 2 korrekt
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo
      vielen vielen Dank — alles nach Ihrer Angaben geändert und alles ohne Fehler.
      Habe das Formular erfolgreich übermittelt.
      Ohne Ihre Hilfe hätte ich dieses Problem nie gelöst.
      Werde meine Nachbarn jetzt auch unterstützen.
      Grüße

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