Hallo zusammen,
unter einem Aktenzeichen wird meine Wohnung und Tiefgaragenstellplatz erfasst. Diese befinden sich auf zwei verschiedenen Blätter des Grundbuchs, aber auf demselben Flurstück. Bei der Wohnung bin ich Alleineigentümer. Bei dem Stellplatz handelt es sich um einen beweglichen Viererparker, so dass mir 1/4 davon gehört (eine Bruchteilgemeinschaft). Ich kann aber das Eigentumsverhältnis nur einmal pro Aktenzeichen eingeben.
Wie kann ich das eintragen?
Und eine zweite Frage: weil der Stellplatz und die Wohnung auf demselben Flurstück stehen, aber auf unterschiedlichen Blättern und mein Teileigentumsverhältnis unterschiedlich ist, habe ich den Flurstück doppelt eingetragen (mit unterschiedlichen Blattnummern). Die Zusammenfassung des Formulars zeigt mir jetzt aber doppelte Gesamtgrundstücksfläche. Wirkt das auf Hohe der Steuer aus?
Vielen Dank.
unter einem Aktenzeichen wird meine Wohnung und Tiefgaragenstellplatz erfasst. Diese befinden sich auf zwei verschiedenen Blätter des Grundbuchs, aber auf demselben Flurstück. Bei der Wohnung bin ich Alleineigentümer. Bei dem Stellplatz handelt es sich um einen beweglichen Viererparker, so dass mir 1/4 davon gehört (eine Bruchteilgemeinschaft). Ich kann aber das Eigentumsverhältnis nur einmal pro Aktenzeichen eingeben.
Wie kann ich das eintragen?
Und eine zweite Frage: weil der Stellplatz und die Wohnung auf demselben Flurstück stehen, aber auf unterschiedlichen Blättern und mein Teileigentumsverhältnis unterschiedlich ist, habe ich den Flurstück doppelt eingetragen (mit unterschiedlichen Blattnummern). Die Zusammenfassung des Formulars zeigt mir jetzt aber doppelte Gesamtgrundstücksfläche. Wirkt das auf Hohe der Steuer aus?
Vielen Dank.
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