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Unterschiedliche Eigentümer für Wohnung und für Stellplatz

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    Unterschiedliche Eigentümer für Wohnung und für Stellplatz

    Hallo zusammen,

    unter einem Aktenzeichen wird meine Wohnung und Tiefgaragenstellplatz erfasst. Diese befinden sich auf zwei verschiedenen Blätter des Grundbuchs, aber auf demselben Flurstück. Bei der Wohnung bin ich Alleineigentümer. Bei dem Stellplatz handelt es sich um einen beweglichen Viererparker, so dass mir 1/4 davon gehört (eine Bruchteilgemeinschaft). Ich kann aber das Eigentumsverhältnis nur einmal pro Aktenzeichen eingeben.

    Wie kann ich das eintragen?

    Und eine zweite Frage: weil der Stellplatz und die Wohnung auf demselben Flurstück stehen, aber auf unterschiedlichen Blättern und mein Teileigentumsverhältnis unterschiedlich ist, habe ich den Flurstück doppelt eingetragen (mit unterschiedlichen Blattnummern). Die Zusammenfassung des Formulars zeigt mir jetzt aber doppelte Gesamtgrundstücksfläche. Wirkt das auf Hohe der Steuer aus?

    Vielen Dank.

    #2
    Ich tendiere zu Bruchteilgemeinschaft für die ganze wirtschaftliche Einheit. Ich könnte dann aber die Angaben von Miteigentümern nicht unbedingt ausfüllen, weil ich sie teilweise nicht kenne und sie mir natürlich ihre ID nicht verraten werden.

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      #3
      Die Zusammenfassung des Formulars zeigt mir jetzt aber doppelte Gesamtgrundstücksfläche.
      Das spielt keine Rolle, das sind ja nur die für die Anteilsberechnung benötigten Ausgangswerte.

      Zu dem Viererparker (ich weiß nicht genau, was das ist) musst du doch außer dem Miteigentumsanteil nichts erklären,

      außer, das es den Stellplatz gibt. Welches Bundesland ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ein Viererparker (offiziell: Doppelstockgarage) sieht in etwa so aus (auf dem Bild links vorne) und erlaubt das Parken von 4 Autos:

        https://woehr.de/assets/images/1/PL405_4-aa4c8e0b.jpg

        Ich habe also für meine wirtschaftliche Einheit in Bayern zwei Grundbuchseinträge auf zwei unterschiedlichen Blättern. Der eine Eintrag thematisiert die Wohnung. Da bin ich Alleineigentümer einer Eigentumswohnung in WEG. Im zweiten Grundbuchseintrag wird der Stellplatz behandelt. Für JEDEN Viererparker (die gesamte Anlage mit 4 Stellplätzen) wird nur EIN Grundbuchblatt verwendet, wo die Eigentümer jeweiliger Stellplätzen, jeweils zu 1/4, als Bruchteilgemeinschaft eingetragen sind.

        Was wäre dann also das Eigentumsverhältnis für die gesamte wirtschaftliche Einheit (einzutragen im Hauptvordruck): Alleineigentümer (wie für die Wohnung) oder Bruchteilgemeinschaft (wie für den Viererparker)?

        Vielen herzlichen Dank.

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          #5
          Wenn mit dem Stellplatz ein Miteigentumsanteil am Grundstück verbunden ist, dann gibst du den in Zeile 6 der Anlage Grundstück an.

          Den Stellplatz selbst erklärst du unter Gebäude/Gebäudeteile mit 0 m², da die Nutzfläche sicher unter 50 m² liegt.

          Du bist ebenso Alleineigentümer des Stellplatzes wie deiner ETW.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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