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Häusliches Arbeitszimmer absetzen

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    Häusliches Arbeitszimmer absetzen

    Hallo,

    ich bin im Außendienst und möchte mein Arbeitszimmer zu Hause absetzen. Kann ich den max. Betrag von 1250€ ansetzen oder von wie errechnet sich
    dieser Betrag?
    Wo muß ich diesen Betrag im Elsterformular eintragen?


    #2
    Werbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören in die Anlage N.

    Es gab mal eine Software mit dem Namen ElsterFormular. Deswegen finde ich diesen Begriff in Bezug auf Mein Elster leicht irreführend.

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      #3
      Kann ich den max. Betrag von 1250€ ansetzen oder von wie errechnet sich dieser Betrag?
      Die Kosten deines häuslichen Arbeitszimmers musst du schon selbst ermitteln, absetzbar sind davon dann maximal 1.250,00 €
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden ja in der Zeile 44 der Anlage N eingegeben.

        Wo aber muss ich bei ElsterOnline angeben, dass mir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und damit die Ausgaben für ein Arbeitszimmer auf 1250€ beschränkt werden? Ohne diese Information würde ElsterOnline ja in der Berechnungsliste unterstellen, dass die in Zeile 44 der Anlage N angegebenen Kosten in vollem Umfang abzugsfähig wären.

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          #5
          Du darfst eben nur die 1.250,00 € geltend machen und nicht die Gesamtkosten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Bei der erstmaligen Geltendmachung eines häuslichen Arbeitszimmers schreibt das Finanzamt in der Regel an und lässt dich einen diesbezüglichen Fragebogen ausfüllen und Belege einreichen.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              Ok, es erfolgt demnach durch ElsterOnline keine automatische Kappung/Reduzierung auf 1.250€.Vielen Dank,

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                #8
                Nein, die Kappung / Reduzierung erfolgt durch Dich.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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