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Bayern - Ein Flurstück, ein Grundstück, zwei Häuser, zwei Steuernummern 

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    Bayern - Ein Flurstück, ein Grundstück, zwei Häuser, zwei Steuernummern 

    Hallo,

    vielleicht hat jemand auch so einen Fall oder weiß etwas.

    Wir haben ein Grundstück, das auch nur ein Flurstück ist und auf diesem stehen zwei Häuser mit jeweils unterschiedlicher Hausnummer: 8 + 8a

    Von der Gemeinde erhalten wir für jedes Haus einen eigenen Grundsteuerbescheid und auch vom Finanzamt haben wir aktuell für jedes Haus die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung erhalten. Die beiden Steuernummern unterscheiden sich in den letzten 4 Ziffern.

    Ich hätte jetzt eine Grundsteuererklärung abgegeben (nur eine der beiden Steuernummern angegeben) und in dem Formular beide Häuser (8 + 8a) angeben mit jeweils der Wohnfläche.
    hat auch alles gut geklappt ohne Fehlermeldung.

    Ist es richtig nur die eine Steuernummern anzugeben?
    Ich kann ja keine zwei Erklärungen machen, da das Grundstück nicht geteilt ist.

    hoffe mir kann jemand helfen

    #2
    Das kann in dem neuen bayerischen Flächenmodell tatsächlich ein Problem sein. Du konntest das Grundstück theoretisch hälftig zerlegen.

    Ich würde das mit der Bewertungsstelle vorab klären. Die Erklärung als eine wirtschaftliche Einheit statt bisher zwei hätte nur dann

    Einfluss auf die Höhe des Grundsteuermessbetrags, wenn du bei den Garagenflächen dadurch über 50 m² kommen würdest bzw. über 30 m²

    bei anderen Nebengebäuden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wie viele Schreiben von der Finanzverwaltung sind verschickt worden,
      wenn es zwei Schreiben sind, müssen auch zwei Formulare ausgefüllt werden.
      Bei einem Schreiben nur ein Formular.

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        #4
        Danke für die Tipps und den Hinweis auch mit den Garagen

        Um auf Nummer sicher zu gehen, habe ich doch bei der Grundsteuer-Hotline angerufen und bin doch erstaunlich schnell an einen kompetenten Mitarbeiter geraten, der mir sofort sagen konnte wie wir die Erklärung abgeben müssen.

        Für jedes Haus muss eine gesonderte Erklärung abgegeben werden. Bei der Anlage Grund und Boden wird das Flurstück mit den gesamten Quadratmetern angeben und bei der Angabe „zur wirtschaftlich gehörender Anteil“ je Erklärung: 1/2
        Da das Grundstück nicht geteilt ist wird jedem Haus einfach die Hälfte des Grundstücks hinzugerechnet.

        Vielleicht hilft dies auch anderen

        viele Grüße

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          #5
          Da das Grundstück nicht geteilt ist wird jedem Haus einfach die Hälfte des Grundstücks hinzugerechnet.
          Was anderes ist mir auch nicht eingefallen, siehe Beitrag #2:

          Du konntest das Grundstück theoretisch hälftig zerlegen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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