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Flurstück-Angabe Pflicht oder nicht?

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    Flurstück-Angabe Pflicht oder nicht?

    Hallo und ich hoffe mal, dass ich nicht ein altes Thema wieder aufwärme. ich bekomme beim Prüfen meiner Elster-Eingaben für die Grundsteuer folgende Fehlermeldung:
    "Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben."
    Die Meldung an sich ist richtig, da ich keine Informationen über eine Flurnummer habe und auch über das sächsische Portal keine derartigen Informationen vorliegen. Flurzähler und -Nenner sind natürlich bekannt. Ich habe auf der ELSTER-infoseite gelesen, dass die Flur-(Nummer) kein Pflichtfeld ist. Warum wird das dann im Zusammenspiel mit der GW2-Anlage, in der ich lediglich ein Wohnungseigentum (ohne Link zu der Flurangabe) eingeben kann?
    Vielleicht interpretiere ich hier auch meine Mietwohnung in einem Mehrfarmilien-Mietshaus falsch und habe einen generellen Verständnisfehler?.
    Um nützliche Tipps bin ich natürlich sehr dankbar.

    Schönen Sonntag noch und lasst euch die Stimmung nicht vermießen.


    #2
    Du interpretierst die Fehlermeldung falsch, es geht nicht um den Eintrag bei Flur. Warum erstellst du als Mieter überhaupt eine Grundsteuererklärung ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hi Charlie24,
      Danke für die prompte Antwort, ich habe eine Info falsch formuliert: Ich bin der Besitzer der Mietwohnung, also Vermieter, nicht Mieter.
      Falls die Meldung sich nicht auf das Feld 'Flur' bezieht, verstehe ich sie noch weniger, da alle anderen Angaben gefüllt sind.

      Kommentar


        #4
        verstehe ich sie noch weniger, da alle anderen Angaben gefüllt sind.
        Was konkret falsch ist, ist ohne nähere Angaben nicht feststellbar
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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