Grundsteuer: EFH - Gemarkungen / nicht eingetragene Lebenspartnerschaft

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  • Christian S.
    Neuer Benutzer
    • 11.07.2022
    • 15

    #1

    Grundsteuer: EFH - Gemarkungen / nicht eingetragene Lebenspartnerschaft

    Hallo, ich mache gerade die Grundsteuererklaerung fuer unser EFH (eine Wohnung) in NRW:
    im Grundbuch sind zwei nicht verheiratete Personen, die in einer Lebenspartnerschaft (nicht eingetargen) leben.
    Das Haus wurde von uns auf einen Grundstuck gebaut.
    Folgende Fragen ergeben sich:

    1) Gemarkung: " Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler/ Nenner - ich habe hier 1/1 eingetragen, ist das richtig?

    2) Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten: was sind wir:
    - 4 Ehegatten/Lebenspartner (weiter mit Zeile 41)
    - 6 Bruchteilsgemeinschaft
    - 7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen
    - 9 andere Grundstücksgemeinschaft

    Vielen Dank fuer Eure Hilfe.

    Christian




  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Ich weiß gar nicht, ob Lebenspartnerschaften noch geschlossen werden, jetzt, wo Schwule und Lesben ja heiraten können. Aber egal. Meiner Meinung nach seid Ihr weder Ehegatten noch Lebenspartner, sondern eine Grundstücksgemeinschaft.

    Kommentar

    • Christian S.
      Neuer Benutzer
      • 11.07.2022
      • 15

      #3
      Danke, damit habe ich auch weiter gemacht.

      Zur Frage 1, ist das so richtig?

      1) Gemarkung: " Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler/ Nenner - ich habe hier 1/1 eingetragen, ist das richtig?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        1) Gemarkung: " Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler/ Nenner - ich habe hier 1/1 eingetragen, ist das richtig?
        Wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt, ist das richtig. Hauptmerkmale: Das Grundstück gehört ebenfalls euch beiden, nur eine Wohnung vorhanden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

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