Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unterhaltsleistungen (inkl. Miete, Studiengeb., Krankenvers.) für Kind über 25 Jahre

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Unterhaltsleistungen (inkl. Miete, Studiengeb., Krankenvers.) für Kind über 25 Jahre

    Hallo,

    Mein Sohn
    - ist älter als 25 Jahre
    - hat keine Kindergeldberechtigung mehr
    - studiert im Zweitstudium (Erststudium abgeschlossen)
    - studiert an einem anderen Ort (gemeldet als Zweitwohnsitz; Hauptwohnsitz bei mir)

    Ich übernehme die Kosten für sein Studium, u.a.:
    1. Studiengebühren
    2. Ausgaben wie Essen, Kleidung, Fahrtkosten usw.
    3. Miete für sein Studentenwohnheim (mein Sohn ist offiziell der Mieter, d.h. die Wohnung läuft auf ihn)
    4. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
    , sodass ich z.Zt. monatlich ca. 700,- EUR an Zahlungen leiste.

    Frage:
    Sollte ich die Zahlungen für die Wohnung bzw. das Studentenwohnheim direkt an den Vermieter leisten, oder sollte ich die Kosten an meinen Sohn überweisen, sodass er die Miete daraus selbst an den Vermieter überweist. Die Kosten übernehme ich letztendlich so oder so. Was ist die richtige Vorgehensweise, damit die Mietkosten juristisch vom Finanzamt akzeptiert werden?
    Hintergrund der Frage ist z.B. die Aussage auf der Seite: https://www.ac-steuerberater.de/them...r-und-studium/. Dort steht:
    "Sonderthema Wohnkosten: Zahlen Eltern die Miete für die Kinder am Studienort direkt an den Vermieter oder werden sie selbst Mieter der Wohnung, können die Kosten in der Regel nicht bei der Steuer abgesetzt werden."

    Die gleiche Frage stellt sich auch bei Studiengebühren oder Beiträgen zur Krankenversicherung. Sollte ich direkt an die Uni bzw. an die Krankenkasse überweisen, oder wieder an meinen Sohn, und er überweist weiter an die entsprechenden Einrichtungen?

    Lange Rede kurzer Sinn: Allgemein ist meine Frage also, ob ich Zahlungen, wo es möglich ist, direkt an die Einrichtungen überweisen sollte (weil der Grund der Zahlung beim Finanzamt dann einfacher nachzuweisen ist), oder am besten 700,- monatlich direkt an meinen Sohn, und er überweist die anfallenden Beträge selber. Muss ich beim Finanzamt separat nachweisen, wofür die Zahlungen geleistet wurden, oder akzeptiert es das Finanzamt, wenn ich einfach die Belege der monatlichen Zahlung über 700,- EUR einreiche ?

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    Es geht offenbar um die Einkommensteuererklärung. Mit Elster hat das nichts zu tun.

    Kommentar


      #3
      Ja, da haben Sie wohl grundsätzlich recht. Ich hatte nur Forenbeiträge mit ähnlichem Inhalt gesehen, wo auch darauf eingegangen wurde, welche Beträge wie abgesetzt werden können. Habe ich wohl dann falsch interpretiert.

      Kommentar


        #4
        Das Finanzamt will nur das wissen, was in der Anlage Unterhalt abgefragt wird. Wofür das Kind die Unterstützungszahlungen verwendet,

        spielt eigentlich keine Rolle. Wenn die Unterstützungszahlungen den Grundfreibetrag übersteigen, gibt man zusätzlich die Beiträge zur KV und PV an.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke! Das hilft mir schon weiter.

          Kommentar

          Lädt...
          X