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    Grundsteuer

    Hallo,

    versuche mich grade auch bei der Feststellungserklärung für NRW.
    Diese Onlineformular ist leider nur etwas für Profis.
    Unser Grundstück besteht aus 2 Flurstücken. Wobei das eine Flurstück ( das Große mit dem Haus drauf) mir und meiner Frau gehört.
    Das zweite Flurstück (Die Einfahrt) gehört uns aber nur zur Hälfte und zur anderen Hälfte dem Nachbarn.

    Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens

    Hier 2 Flurstücke einzutragen verstehe ich ja noch. Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner trage ich auch bei dem großen Flurstück 1/1
    und bei dem zweiten Flurstück 1/2 ein, hoffe dass das zumindest so richtig ist.

    Danach komme ich aber an den Punkt Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten. Ab hier ists vorbei. Da es hier keine Trennung der Flurstücke gibt, weiß ich nicht was ich wie eintrage.
    Klar bei Eigentümer und Beteiligte habe ich erstmal meine Frau und mich eingeetragen. Aber die alleinigen Eigentümer sind wir ja nur bei dem Flurstück 1, bei Flurstück 2, und halt nur bei Flurstück 2, wäre ja da noch der Nachbar.

    #2
    Das sollte dich nicht verwirren. Dass ihr an dem Wegegrundstück nur zur Hälfte beteiligt seid, habt ihr ja im Hauptvordruck schon in Zeile 11

    angegeben, wo 1 und 2 richtig sind. Deshalb dürft ihr ja in Zeile 4 der Anlage Grundstück auch nur die Hälfte der m² der Zufahrt hinzurechnen.

    Damit ist eure wirtschaftliche Einheit konkret definiert. Die gehört euch je zur Hälfte, also ist 1 und 2 in Zeile 51 HV schon richtig.

    Dumm ist zugegebenermaßen, dass man den Hauptvordruck vor der Anlage Grundstück ausfüllt.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 17.07.2022, 17:21.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Guten Abend,
      ich möchte diesesn Thread noch einmal abgewandelt nutzen. Ich habe auch mit der wirtschaftlichen Einheit ein Problem. Bei uns habe ich 50 - 50 eingetragen, für meine Frau und mich zur Hälfte.
      Ich denke mal das das korrekt ist. Bei meiner Schwiegermutter habe ich in Zeile 32 den Punkt 3 angekreuzt, Alleineigentum einer nicht unternehmerischtätigen juristischen Person. Sie ist Witwe und hat das Haus (und Grundstück) allein. Bei der wirtschaftlichen Einheit wollte ich logischerweise 100 und 0 eintragen, das wird aber abgelehnt.
      Hat da eventuell jemand einen Denkastoß?

      VG Harald

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        #4
        Alleineigentum einer nicht unternehmerischtätigen juristischen Person.
        Wie kommst du darauf ? Auch deine Schwiegermutter ist eine natürliche Person, richtig ist die Auswahl 0 Alleineigentum natürliche Person

        Bei der wirtschaftlichen Einheit wollte ich logischerweise 100 und 0 eintragen, das wird aber abgelehnt.
        Richtig ist bei einem Einfamilienhaus 1 und 1, eine Division durch 0 ist bekanntlich nicht erlaubt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ja Danke, das mit der juristischen Person war ein Fauxpass, einfach nur falsch gelesen.
          Wenn ich aber noch einmal hinterfragen darf, bei einem Ehepaar mit gleihen Anteilen sind die 50-50 korekt?

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            #6
            Ja, bzw. je 1 /2.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              bei einem Ehepaar mit gleihen Anteilen sind die 50-50 korekt?
              In Zeile 51 Hauptvordruck könnte man bei jedem 50 und 100 eintragen, wenn du schon so gern in Prozentwerten denkst oder

              eben 1 und 2. Der Anteil der wirtschaftlichen Einheit am Flurstück ist ein anderes Thema.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Vieln Dank für Die Hilfe, perfekt

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