Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer: Gartenland,Freizeitgrundstück - welche Art der wirtschaftlichen Einheit?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer: Gartenland,Freizeitgrundstück - welche Art der wirtschaftlichen Einheit?

    Hallo,

    ich besitze ein Gartenland / Freizeitgrundstück mit einer Hütte aus DDR Zeiten. Im Elster Formular wird nach der "Art der wirtschaftlichen Einheit" gefragt. Welche Antwort ist hier korrekt?
    1. unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)
    2. bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)
    3. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Wie war es denn im bisherigen Einheitswertbescheid?

    Kommentar


      #3
      Dort steht es nur als Freizeitgrundstück.

      Kommentar


        #4
        Du musst vorab klären, ob die Hütte erklärt werden muss. Bei uns in Bayern dürfte ich ein Grundstück als unbebaut erklären,

        wenn die Nutzfläche der Gebäude insgesamt unter 30 m² liegt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X