Hallo Forum,
ich möchte um eure Hilfe bitten zur Anlage V.
In meinem eigenen Haus habe ich eine kleine Wohnung vermietet, darf also nun die Anlage V ausfüllen.
Unter Punkt 2 - Einnahmen habe ich die Nebenkostenvorrauszahlungen, bereinigt um eine Rückerstattung, eingetragen.
Als Werbungskosten unter Punkt 14, Zeile 47, muss ich alle Nebenkosten einzeln aufführen.
Verwirrend ist, dass ich bei den Angaben, die für den Mieter nach m² umgerechnet werden, also prozentual, ich den entsprechenden Anteil ausrechnen muss - obwohl ja keine Abrechnung für den gesamten Zeitraum gemacht wurde, es geht ja nur um meine abgeflossenen Nebenkosten. Kann ich daraus folgern, dass für andere Posten entsprechend vorzugehen ist, zB bei Wasserverbrauch nach Personenzahl, bei Wohngebäudeversicherung nach Wohneinheiten?
Nun aber zum eigentlichen Problem:
Gelesen habe ich, dass auch hier das Zu- und Abflussprinzip gelten würde.
Problem ist aber:
die Wohnung war erst ab März vermietet, stand Jan und Febr leer.
Eine Abrechnung hatte ich zum 31.10. gemacht, im Nov und Dez sind weitere Vorrauszahlungen eingegangen.
Wenn ich nun nach dem Abflussprinzip alle Ausgaben des Steuerjahres, also des Kalenderjahres dort eintrage, dann werden auch die ersten beiden Monate mit angegeben. Das würde teilweise Sinn machen, da ich durch die Mietwohnung höhere Kosten habe zB bei der Müllabfuhr, auch wenn sie vorübergehend leersteht. Bei der Gasrechnung macht es allerdings kaum Sinn, da ich die leere Wohnung nicht beheizt hatte.
Für die letzten beiden Monate wäre es ja egal, da ja Eingänge da sind und mit dem Mieter mit der nächsten Abrechnung auch abgerechnet werden.
Vielen Dank für eure Hilfe
ich möchte um eure Hilfe bitten zur Anlage V.
In meinem eigenen Haus habe ich eine kleine Wohnung vermietet, darf also nun die Anlage V ausfüllen.
Unter Punkt 2 - Einnahmen habe ich die Nebenkostenvorrauszahlungen, bereinigt um eine Rückerstattung, eingetragen.
Als Werbungskosten unter Punkt 14, Zeile 47, muss ich alle Nebenkosten einzeln aufführen.
Verwirrend ist, dass ich bei den Angaben, die für den Mieter nach m² umgerechnet werden, also prozentual, ich den entsprechenden Anteil ausrechnen muss - obwohl ja keine Abrechnung für den gesamten Zeitraum gemacht wurde, es geht ja nur um meine abgeflossenen Nebenkosten. Kann ich daraus folgern, dass für andere Posten entsprechend vorzugehen ist, zB bei Wasserverbrauch nach Personenzahl, bei Wohngebäudeversicherung nach Wohneinheiten?
Nun aber zum eigentlichen Problem:
Gelesen habe ich, dass auch hier das Zu- und Abflussprinzip gelten würde.
Problem ist aber:
die Wohnung war erst ab März vermietet, stand Jan und Febr leer.
Eine Abrechnung hatte ich zum 31.10. gemacht, im Nov und Dez sind weitere Vorrauszahlungen eingegangen.
Wenn ich nun nach dem Abflussprinzip alle Ausgaben des Steuerjahres, also des Kalenderjahres dort eintrage, dann werden auch die ersten beiden Monate mit angegeben. Das würde teilweise Sinn machen, da ich durch die Mietwohnung höhere Kosten habe zB bei der Müllabfuhr, auch wenn sie vorübergehend leersteht. Bei der Gasrechnung macht es allerdings kaum Sinn, da ich die leere Wohnung nicht beheizt hatte.
Für die letzten beiden Monate wäre es ja egal, da ja Eingänge da sind und mit dem Mieter mit der nächsten Abrechnung auch abgerechnet werden.
Vielen Dank für eure Hilfe
Kommentar