Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V - Nebenkosten korrekt eintragen - realistisch oder Abflussprinzip?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V - Nebenkosten korrekt eintragen - realistisch oder Abflussprinzip?

    Hallo Forum,
    ich möchte um eure Hilfe bitten zur Anlage V.
    In meinem eigenen Haus habe ich eine kleine Wohnung vermietet, darf also nun die Anlage V ausfüllen.
    Unter Punkt 2 - Einnahmen habe ich die Nebenkostenvorrauszahlungen, bereinigt um eine Rückerstattung, eingetragen.
    Als Werbungskosten unter Punkt 14, Zeile 47, muss ich alle Nebenkosten einzeln aufführen.
    Verwirrend ist, dass ich bei den Angaben, die für den Mieter nach m² umgerechnet werden, also prozentual, ich den entsprechenden Anteil ausrechnen muss - obwohl ja keine Abrechnung für den gesamten Zeitraum gemacht wurde, es geht ja nur um meine abgeflossenen Nebenkosten. Kann ich daraus folgern, dass für andere Posten entsprechend vorzugehen ist, zB bei Wasserverbrauch nach Personenzahl, bei Wohngebäudeversicherung nach Wohneinheiten?

    Nun aber zum eigentlichen Problem:
    Gelesen habe ich, dass auch hier das Zu- und Abflussprinzip gelten würde.
    Problem ist aber:
    die Wohnung war erst ab März vermietet, stand Jan und Febr leer.
    Eine Abrechnung hatte ich zum 31.10. gemacht, im Nov und Dez sind weitere Vorrauszahlungen eingegangen.
    Wenn ich nun nach dem Abflussprinzip alle Ausgaben des Steuerjahres, also des Kalenderjahres dort eintrage, dann werden auch die ersten beiden Monate mit angegeben. Das würde teilweise Sinn machen, da ich durch die Mietwohnung höhere Kosten habe zB bei der Müllabfuhr, auch wenn sie vorübergehend leersteht. Bei der Gasrechnung macht es allerdings kaum Sinn, da ich die leere Wohnung nicht beheizt hatte.
    Für die letzten beiden Monate wäre es ja egal, da ja Eingänge da sind und mit dem Mieter mit der nächsten Abrechnung auch abgerechnet werden.
    Vielen Dank für eure Hilfe

    #2
    Natürlich kannst du die Werbungskosten auch für den Leerstand geltend machen, weil z. B. Heizkosten auch da anfallen.

    Aber was hat das jetzt mit der elektronischen Steuererklärung zu tun ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie, danke für die Nachfrage!
      Ich möchte das Formular, das elektronische, korrekt ausfüllen.
      Eine Hilfedatei, wie in anderen Anlagen , findet sich leider nicht.

      Ich könnte nun die ganzen Eintragungen für den Abrechnungszeitraum so hindrehen, wie es in der Wirklichkeit war. Dann komme ich bei ± 0 raus. Hatte auch beim Finanzamt nachgefragt, ob ich das ganze entsprechend lassen könnte. Wurde aber abgelehnt.
      Alternativ kann ich das Zu~ und Abflussprinzip als hochheilig ansehen, das Prinzip also über die Wirklichkeit stellen.

      Nur eine Art das einzutragen wird wohl korrekt sein, die andere dann falsch. Letzteres möchte ich vermeiden.

      Liebe Grüße, AnRaMiLa

      Kommentar


        #4
        Ich möchte das Formular, das elektronische, korrekt ausfüllen.
        Es besteht aber trotzdem kein Zusammenhang mit der elektronischen Steuererklärung.

        Die Anlage V ist bei Mein ELSTER nicht anders auszufüllen als auf Papier. Bei Überschusseinkünften gilt das Zu- und Abflussprinzip
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Es besteht aber trotzdem kein Zusammenhang mit der elektronischen Steuererklärung.
          Die Anlage V ist bei Mein ELSTER nicht anders auszufüllen als auf Papier.
          aha. OK. jetzt bin ich neugierig. Papier und elektronische Version müssten ja eigentlich absolut identisch sein.
          Was wäre denn ein Beispiel für mit Zusammenhang zur elektronischen?

          Kommentar


            #6
            Was wäre denn ein Beispiel für mit Zusammenhang zur elektronischen?
            Dass man z. B. bei Ehegatten die Aufteilung in Zeile 24 selbst berechnen muss oder beim Erhaltungsaufwand keine

            negativen Werte zugelassen sind, bei weiteren Werbungskosten aber schon oder dass man bei der Frage nach der

            Nutzung als Ferienwohnung bei den m² nicht 0 eintragen darf usw.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              ich glaube mir dämmert's langsam Kann es sein, dass ich im falschen Unterforum bin?
              ich bin einfach der Anleitung gefolgt https://download.elster.de/download/...te/forum_1.PNG
              weil das da gelb unterlegt war. war ich vielleicht etwas stumpf...

              Kommentar


                #8
                Zitat von AnRaMiLa Beitrag anzeigen
                ich glaube mir dämmert's langsam Kann es sein, dass ich im falschen Unterforum bin?
                ich bin einfach der Anleitung gefolgt https://download.elster.de/download/...te/forum_1.PNG
                weil das da gelb unterlegt war. war ich vielleicht etwas stumpf...
                Mein Elster wäre schon richtig, wenn man mit Mein Elster arbeitet, trotzdem sollten die Fragen schon irgendwie mit Mein Elster zu tun haben.
                Wenn die Antwort darauf, wo man XYZ einträgt, die selbe Stelle wie auf Papier ist, sollte man nachdenklich werden.

                Kommentar

                Lädt...
                X