Hallo liebe Forenmitglieder,
Folgende Situation, wir haben ein Grundstück mit Wegerecht.
Wir mussten damals ein separates Grundstück kaufen, das als Einfahrt zu den jeweiligen Häusern führt da wir nicht eine direkte Zufahrt zur Hauptstraße nehmen durften.
Der Ptivatweg ist ca 80 Meter lang und läuft parallel zu 3 Grundstücken alle mit Wegerecht. Unser Teil ist 74 Quadratmeter groß, aber erst jetzt wo man die neue Grundsteuerreform ausfüllen muss, stelle ich mir die Frage ob diese Zuwegung anders berechnet werden muss, als das Grundstück wo das Haus drauf steht.
Beides ist mit bodenrichtwert 150 Euro angegeben.
Werde da selbst mal nächste Woche anrufen, aber vielleicht hat von euch da ja jemand Erfahrung
LG
Folgende Situation, wir haben ein Grundstück mit Wegerecht.
Wir mussten damals ein separates Grundstück kaufen, das als Einfahrt zu den jeweiligen Häusern führt da wir nicht eine direkte Zufahrt zur Hauptstraße nehmen durften.
Der Ptivatweg ist ca 80 Meter lang und läuft parallel zu 3 Grundstücken alle mit Wegerecht. Unser Teil ist 74 Quadratmeter groß, aber erst jetzt wo man die neue Grundsteuerreform ausfüllen muss, stelle ich mir die Frage ob diese Zuwegung anders berechnet werden muss, als das Grundstück wo das Haus drauf steht.
Beides ist mit bodenrichtwert 150 Euro angegeben.
Werde da selbst mal nächste Woche anrufen, aber vielleicht hat von euch da ja jemand Erfahrung
LG
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