Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Privatweg mit Wegerecht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Privatweg mit Wegerecht

    Hallo liebe Forenmitglieder,
    Folgende Situation, wir haben ein Grundstück mit Wegerecht.
    Wir mussten damals ein separates Grundstück kaufen, das als Einfahrt zu den jeweiligen Häusern führt da wir nicht eine direkte Zufahrt zur Hauptstraße nehmen durften.
    Der Ptivatweg ist ca 80 Meter lang und läuft parallel zu 3 Grundstücken alle mit Wegerecht. Unser Teil ist 74 Quadratmeter groß, aber erst jetzt wo man die neue Grundsteuerreform ausfüllen muss, stelle ich mir die Frage ob diese Zuwegung anders berechnet werden muss, als das Grundstück wo das Haus drauf steht.
    Beides ist mit bodenrichtwert 150 Euro angegeben.

    Werde da selbst mal nächste Woche anrufen, aber vielleicht hat von euch da ja jemand Erfahrung

    LG

    #2
    Dass der Privatweg nur mehr als Verkehrsfläche nutzbar ist, muss nicht dazu führen, dass dafür ein niedrigerer Bodenrichtwert festgesetzt wird.

    So kleinteilig arbeiten die Gutsachterausschüsse nach meiner Erfahrung nicht, außerdem hat die Frage mit der elektronischen Steuererklärung

    nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Sory, vielleicht kann der Admin es verschieben

      Kommentar


        #4
        Sory, vielleicht kann der Admin es verschieben
        Wohin ? Im gesamten Forum geht um die elektronische Steuererklärung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X