Grundsteuer Hessen: Angabe Eigentümer wenn nur 1/2 Teil Erbengemeinschaft

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  • Kuni07
    Neuer Benutzer
    • 17.07.2022
    • 4

    #1

    Grundsteuer Hessen: Angabe Eigentümer wenn nur 1/2 Teil Erbengemeinschaft

    Hallo,

    leider ist mir nicht klar, in welcher Form ich folgende Eigentumsverhältnisse eintragen soll:

    Ein Ehepartner ist verstorben. Dessen 1/2 Teil ist nun auf die Erbengemeinschaft mit mehreren Personen eingetragen. Der andere 1/2 Teil läuft weiterhin auf den anderen Ehepartner. So wie ich das sehe, ist das eine Bruchteilsgemeinschaft, die aus dem verwitwenten Ehepartner und der Erbengemeinschaft zu jeweils 1/2 besteht. Im Formular habe ich aber nur die Möglichkeit Bruchteilsgemeinschaft oder Erbengemeinschaft anzugeben, aber keine Erbengemeinschaft als Bruchteilseigner. Oder übersehe ich da was? Wie soll ich das eintragen?

    Vielen Dank!


  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Nimm Gemeinschaft von ausschließlich natürlichen Personen, das passt m. E. am besten. Für die Bewertung ist das völlig egal.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Kuni07
      Neuer Benutzer
      • 17.07.2022
      • 4

      #3
      Vielen Dank, allerdings hat die Servicehotline gemeint, ich solle Erbengemeinschaft eintragen. Die Punkte 7-9 seien für formelle Gemeinschaften wie z.B. GbR.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        ... allerdings hat die Servicehotline gemeint, ich solle Erbengemeinschaft eintragen
        Man kann zu dem Thema unterschiedlicher Meinung sei, aber wenn nur die Hälfte der wirtschaftlichen Einheit einer Erbengemeinschaft gehört,

        bleibe ich bei meiner Meinung. Und was da in der Hilfe zu den Grundstücksgemeinschaften steht, ist m. E. nicht der Weisheit letzter Schluss.

        Und wie bereits gesagt: Für die Bewertung ist das völlig egal.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Kuni07
          Neuer Benutzer
          • 17.07.2022
          • 4

          #5
          Ja, danke. Ich wäre da auch mehr bei Dir.

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