Negativbescheinigung

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  • cevastiko
    Neuer Benutzer
    • 07.09.2015
    • 5

    #1

    Negativbescheinigung

    Hallo zusammen,
    ich habe da mal eine Frage:

    Ich habe eine sog. "Negativbescheinigung nach §41 EStG" bekommen und soll diese in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Kennst sich hier jemand damit aus und könnte mir einen Tipp geben, wo genau ich diese angebe?

    Besten Dank schon mal
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Bist Du Dir da über die Bezeichnung sicher? Google hat da keinen passenden Treffer: https://www.google.de/search?newwind...+%C2%A741+EStG

    Um was geht's denn bei der Bescheinigung? Wo hast Du die her?

    Kommentar

    • cevastiko
      Neuer Benutzer
      • 07.09.2015
      • 5

      #3
      Genau das ist ja mein Problem @Google. Daher ja hier die Frage.

      Die habe ich von meinem Arbeitgeber. Dieser hatte mir zuviel bezahlt und ich musste dies zurückbezahlen. Allerdings in Butto. Um aber nun die zuviel gezahlten Steuern zurückzuerhalten, habe ich nun die Negativbescheinigung und die möge ich mit der Einkommenssteuerrerklärung einreichen.

      Aber wie du, finde ich dazu nichts im Netz.

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      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        ich habe das auch noch nie gehört. Es bleibt aber nur die Möglichkeit, dies als weitere Lohnsteuerbescheinigung zu betrachten - und dem Sachverhalt dem FA genau zu erklären.

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        • schachsommer12
          Erfahrener Benutzer
          • 13.09.2013
          • 101

          #5
          Ich würde die Bescheinigung über Mein ELSTER > Formulare & Leistungen > Anträge, Einspruch und Mitteilungen > Belegnachreichung zur Steuererklärung oder Sonstige Nachricht an das Finanzamt ans (Wohnsitz-)Finanzamt weiterleiten / übermitteln.

          Kommentar

          • cevastiko
            Neuer Benutzer
            • 07.09.2015
            • 5

            #6
            Die Befürchtung habe ich auch, dass ich mich bei meinem zuständigen Finanzamt dann einmal persönlich nachfragen muss, was genau zu tun ist. Besten Dank euch allen, ich bin gepsannt was dabei rauskommt.

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