Miteigentumsanteil Reihenhaus - Nenner nicht 1000

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Salokin
    Neuer Benutzer
    • 18.07.2022
    • 2

    #1

    Miteigentumsanteil Reihenhaus - Nenner nicht 1000

    Hallo zusammen,
    ich versuche gerade im Zuge der Grundsteuererklärung die entsprechenden Formulare auszufüllen. Ich bin Besitzer eines Reihenhauses auf Gemeinschaftsgrundstück, also rutsche ich ja in die Kategorie 5 "Wohnungseigentum". Laut Teilungserklärung ist jeder für sein eigenen Haus zuständig ohne Auflagen.
    Laut Grundbuch, Kaufvertrag etc. beträgt der Miteigentumsanteil 185/1450... Kann ich das so eintragen? Leider beziehen sich alle Beispiele immer nur auf Werte wo der Nenner 1000 bzw 10000 beträgt. Danke für eure Hilfe
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7872

    #2
    Wieso nicht ? Probiere es aus.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45929

      #3
      Leider beziehen sich alle Beispiele immer nur auf Werte wo der Nenner 1000 bzw 10000 beträgt.
      Das sind aber doch nur Beispiele. Bei Reihenhäusern gibt es keine Etagenwohnungen, da ist es doch naheliegend, als Nenner die Größe

      des Flurstücks zu verwenden, auf denen die Häuser stehen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Salokin
        Neuer Benutzer
        • 18.07.2022
        • 2

        #4
        Vielen Dank für eure Antworten, war nur ein wenig unsicher aber so sollte es dann passen VG

        Kommentar

        Lädt...