ich habe im 2021 meinen Riester-Vertrag gekündigt.
Ich verzweifle gerade an meiner Steuerklärung, da ich nicht weiss, wo ich diese Info eintragen soll.
Nun habe eine Bescheinigung nach §94 Abs. 1 Satz 4 / § 95 Abs. 1 EStG erhalten.
Außer dieser Bescheinigung habe ich nur ein Schreiben ( eine Mitteilung) bekommen.
In der Mitteilung steht es:
"Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvor-sorgevertrag oder aus Ihrer inländischen betrieblichen Altersversorgung. Die Daten werden elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt und automatisch berücksichtigt. Bitte füllen Sie die Anlage R-AV/ bAV zur Einkommensteuererklärung nur aus, wenn Sie von den hier bescheinigten Daten abweichen oder Ergänzungen vornehmen möchten. "
In der Bescheinigung nach §94 Abs. 1 Satz 4 / § 95 Abs. 1 steht:
"Diese Bescheinigung ist für Ihre Unterlagen bestimmt.(Für Ihre Einkommensteuererklärung entnehmen Sie die Höhe der Erträge bitte der Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetz.) "
Wenn ich das richtig verstehe, muss ich dann diese Info im Elster nicht eintragen?
Viele Grüße
JP
Ich verzweifle gerade an meiner Steuerklärung, da ich nicht weiss, wo ich diese Info eintragen soll.
Nun habe eine Bescheinigung nach §94 Abs. 1 Satz 4 / § 95 Abs. 1 EStG erhalten.
Außer dieser Bescheinigung habe ich nur ein Schreiben ( eine Mitteilung) bekommen.
In der Mitteilung steht es:
"Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvor-sorgevertrag oder aus Ihrer inländischen betrieblichen Altersversorgung. Die Daten werden elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt und automatisch berücksichtigt. Bitte füllen Sie die Anlage R-AV/ bAV zur Einkommensteuererklärung nur aus, wenn Sie von den hier bescheinigten Daten abweichen oder Ergänzungen vornehmen möchten. "
In der Bescheinigung nach §94 Abs. 1 Satz 4 / § 95 Abs. 1 steht:
"Diese Bescheinigung ist für Ihre Unterlagen bestimmt.(Für Ihre Einkommensteuererklärung entnehmen Sie die Höhe der Erträge bitte der Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetz.) "
Wenn ich das richtig verstehe, muss ich dann diese Info im Elster nicht eintragen?
Viele Grüße
JP
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