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Kündigung Riester - wo einzutragen in Einkommensteuererklärung?

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    Kündigung Riester - wo einzutragen in Einkommensteuererklärung?

    ich habe im 2021 meinen Riester-Vertrag gekündigt.
    Ich verzweifle gerade an meiner Steuerklärung, da ich nicht weiss, wo ich diese Info eintragen soll.

    Nun habe eine Bescheinigung nach §94 Abs. 1 Satz 4 / § 95 Abs. 1 EStG erhalten.
    Außer dieser Bescheinigung habe ich nur ein Schreiben ( eine Mitteilung) bekommen.

    In der Mitteilung steht es:
    "Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvor-sorgevertrag oder aus Ihrer inländischen betrieblichen Altersversorgung. Die Daten werden elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt und automatisch berücksichtigt. Bitte füllen Sie die Anlage R-AV/ bAV zur Einkommensteuererklärung nur aus, wenn Sie von den hier bescheinigten Daten abweichen oder Ergänzungen vornehmen möchten. "

    In der Bescheinigung nach §94 Abs. 1 Satz 4 / § 95 Abs. 1 steht:

    "Diese Bescheinigung ist für Ihre Unterlagen bestimmt.(Für Ihre Einkommensteuererklärung entnehmen Sie die Höhe der Erträge bitte der Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetz.) "
    Wenn ich das richtig verstehe, muss ich dann diese Info im Elster nicht eintragen?

    Viele Grüße
    JP

    #2
    Sofern Du das wirklich vollständig zitiert hast, könnte man auf diesesn Gedanken kommen, ist aber im wahrsten Sinne des Wortes nur die halbe Wahrheit:

    Wenn Du die Einkommensteuererklärung in Papierform erstelle würdest, würdest Du bei allen möglichen Eintragungsfeldern ein "@" finden als Symbol dafür, dass Du da nichts eintragen musst bzw. nur, sofern Du von den elektronisch übermittelten Daten abweichen möchtest.

    Sofern Du die Einkommensteuererklärung elektronisch einreichen möchtest, wovon wegen Deines Aufenthalts im Elsterforum auszugehen ist (Elster = ELektronische STEueRerklärung), dann ist die Software noch nicht so weit und Du musst die Enitragungen trotzdem vornehmen, das "@" gibt es dort nicht. Allerdings kannst Du die elektronischen Daten der Anbieter in Mein Elster auch per Bescheinigungsabruf abrufen und in die Einkommensteuererklärung integrieren, so dass Du über diesen Weg Deine Eintragungen hast.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hallo Picard777

      vielen Dank für die Rückmeldung.

      Elektronisch einkommen des Jahres 2021 bei Elster Online.

      Kommentar

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