Hallo,
letzte Rettung Forum. Seit fast einer Woche versuche ich die Grundsteuer-Hotline erfolglos zu erreichen, aber das nur am Rande.
Folgende Frage: In Anlage GW 2 (Brandenburg) ist für eine Eigentumswohnung (vermietet) die Gesamtwohnfläche anzugeben. Die Wohnung hat eine rießige Terrasse (20 qm). Im Grundriss und im Mietvertrag hat der Vorbesitzer der Wohnung (vermutlich nicht uneigennützig) die Terrasse mit 50% zur Wohnfläche angerechnet. In Elster für die Grundsteuer jedoch scheint man die Wahl zu haben, ob man diese mit 50% oder 25% angibt.
In der Elster-Erklärung steht im Hilfetext
"Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören, in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte."
Habe ich jetzt die Wahl, die Wohnfläche nach unten "zu korrigieren", oder gibt es dazu Vorschriften? Insbesondere auch deswegen, weil die Wohnung an eine Renternin mit Grundsicherung (Amt) vermietet wurde und im Mietvertrag die Wohnfläche nach der 50%-Terrassen-Regelung berechnet wurde. Auf der anderen Seite möchte man auch nicht unnötig viel Grundsteuer zaheln...
Viele Grüße
letzte Rettung Forum. Seit fast einer Woche versuche ich die Grundsteuer-Hotline erfolglos zu erreichen, aber das nur am Rande.
Folgende Frage: In Anlage GW 2 (Brandenburg) ist für eine Eigentumswohnung (vermietet) die Gesamtwohnfläche anzugeben. Die Wohnung hat eine rießige Terrasse (20 qm). Im Grundriss und im Mietvertrag hat der Vorbesitzer der Wohnung (vermutlich nicht uneigennützig) die Terrasse mit 50% zur Wohnfläche angerechnet. In Elster für die Grundsteuer jedoch scheint man die Wahl zu haben, ob man diese mit 50% oder 25% angibt.
In der Elster-Erklärung steht im Hilfetext
"Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören, in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte."
Habe ich jetzt die Wahl, die Wohnfläche nach unten "zu korrigieren", oder gibt es dazu Vorschriften? Insbesondere auch deswegen, weil die Wohnung an eine Renternin mit Grundsicherung (Amt) vermietet wurde und im Mietvertrag die Wohnfläche nach der 50%-Terrassen-Regelung berechnet wurde. Auf der anderen Seite möchte man auch nicht unnötig viel Grundsteuer zaheln...
Viele Grüße
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