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    Anlage Kap

    Hallo zusammen,

    ich bekomme folgende Fehlermeldung der Anlage Kap: "Bei Person A wurde ein Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt. Da es sich um eine Zusammenveranlagung handelt ist dieser Antrag auch bei Person B zu stellen."

    Ich habe Angaben in der Anlage Kap gemacht (Person A), für meinen Mann gibt es meines Wissens keine Steuerbescheinigungen mit denen ich Angaben in der Anlage Kap machen könnte. Wie muss ich hier vorgehen?

    Vielen Dank für die Hilfe. :-)

    Grüße

    #2
    Laut Fehlermeldung sollst Du für ihn aber den gleichen Antrag auf Günstigerprüfung stellen wie Du auch. Also füge auch für ihn eine Anlage KAP hinzu, stelle gleichlautende Anträge und mache ggf. Angaben zum Sparerpauschbetrag, ggf. 0. Möglicherweise wird auch ein Kapitalertrag verlangt, der wäre dann auch 0 €.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      ... für meinen Mann gibt es meines Wissens keine Steuerbescheinigungen
      Wenn man bei Zusammenveranlagung die Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge beantragt und der Ehemann ebenfalls Kapitalerträge

      erzielt hat, kommt man nicht umhin, auch für ihn eine Steuerbescheinigung bei der Bank anzufordern.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        ... denn die Banken sind nur auf Anforderung zu deren Ausstellung verpflichtet, auch wenn viele davon es von sich aus machen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wenn man bei Zusammenveranlagung die Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge beantragt und der Ehemann ebenfalls Kapitalerträge

          erzielt hat, kommt man nicht umhin, auch für ihn eine Steuerbescheinigung bei der Bank anzufordern.
          In seinem Fall würde es da um Zinsen für das Giro- und Tagesgeldkonto gehen. Ist das sinnvoll, die Zinserträge sind derzeit bekanntermaßen nicht sehr hoch? Ich habe gerade nachgeschaut, die Bescheinigung kostet bei der Volksbank 7,50 €...

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            #6
            Man kann die Zinserträge, die nicht sehr hoch, aber wohl doch vorhanden sind, auch ohne Steuerbescheinigung eintragen.

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              #7
              Man kann die Zinserträge, die nicht sehr hoch, aber wohl doch vorhanden sind, auch ohne Steuerbescheinigung eintragen.
              Man muss sie aber jedenfalls kennen. Abrufen kann man nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge,

              Wenn Ehegatten bei der gleichen Bank Kapitalerträge hatten, muss man den Sparer-Pauschbetrag auch noch aufteilen. Ich würde

              deshalb zunächst prüfen, ob der Antrag auf Günstigerprüfung überhaupt Sinn macht.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Irgendetwas bringst Du etwas durcheinander. Zunächst einmal sprechen wir hier von Zinserträgen. Solltest Du von Euch gezahlten Zinsen oder Sollzinsen sprechen, bist Du in der Anlage KAP falsch.

                Solltest Du / er Zinserträge bei der Bank X gehabt haben, hat die Bank Euch auf Anforderung kostenlos eine Steuerbescheinigung rauszurücken, selbst wenn es nur ein Cent war, basta. Wie die Bank das macht (pdf-Datei, Abruf über Online-Portal, Ausdruck in der Filiale, Zusendung), bleibt ihr überlassen.

                Eine Zinsbescheinigung ist keine Steuerbescheinigung. Dafür darf die Bank natürlich auch Geld nehmen.

                Auch darf die Bank Geld nehmen, wenn sie eine Zweitschrift einer Steuerbescheinigung ausstellen soll.

                Bei Girokonten gibt es üblicherweise keine Guthabenzinsen, Ausnahmen bestätigen die Regel.

                Insbesondere wenn Du Dir die erhaltenen Zinsen auch so ausrechnen kannst aus den Unterlagen und insbesondere wenn die durch Freistellungsauftrag freigestellt wurden, kannst du dir das ggf. mit der Steuerbescheinigung auch sparen, solange das Finanzamt die nicht sehen will.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  Es gibt ja auch Kontoauszüge, wo das draufsteht. Oft zum 31.12.

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                    #10
                    Hallo,

                    Ich habe gerade nachgeschaut, die Bescheinigung kostet bei der Volksbank 7,50 €...
                    Da das nicht zulässig ist denke ich, dass du es mit der Erträgnisaufstellung verwechselt hast (die ist bei vielen Banken kostenpflichtig).

                    Außerdem: Gibt (bzw. gab) es bei der Volksbank überhaupt Zinsen? Auf dem Girokonto ganz gewiss nicht, und beim Tagesgeld tippe ich auf einen Alibizins von 0,1% oder so (und wenn da die Jahressumme unter einem Euro liegt darf man auf Null abrunden).

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Man muss sie aber jedenfalls kennen. Abrufen kann man nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge,

                      Wenn Ehegatten bei der gleichen Bank Kapitalerträge hatten, muss man den Sparer-Pauschbetrag auch noch aufteilen. Ich würde

                      deshalb zunächst prüfen, ob der Antrag auf Günstigerprüfung überhaupt Sinn macht.
                      Wenn ich es richtig verstanden habe, macht es in diesem Fall Sinn da die Freistellungsaufträge schlecht verteilt waren und bei einem Bausparvertrag Kapitalertragsteuer, Soli und KiSt abgeführt wurde.

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                        #12
                        ... macht es in diesem Fall Sinn da die Freistellungsaufträge schlecht verteilt waren
                        Da reicht aber doch der Antrag in Zeile 5 der Anlage KAP und die Beschränkung der Angaben auf die Bausparzinsen.

                        Die darüber hinaus tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbeträge trägt man dann in Zeile 17 ein.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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