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Grundsteuer: zwei Grundbuchblätter mit (fast) identischem Inhalt

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    Grundsteuer: zwei Grundbuchblätter mit (fast) identischem Inhalt

    Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr eine Eigentumswohnung in Solingen gekauft und wollte jetzt die Grundsteuer im Elster machen. Es ist ein Mehrfamilienhaus. Habe als Hilfe hierzu auch ein Schreiben des Finanzamtes bekommen. In diesem Schreiben werden zwei Grundbuchblätter mit jeweils 3 Flurstücken aufgeführt. Von meinem Notar habe ich einen Grundbuchauszug bekommen, wo genau dieselben Grundbuchblätter und Flurstücke aufgeführt werden. Allerdings steht in beiden Grundbuchblättern dasselbe (identische Flurstücke mit identischer Fläche). Der einzige Unterschied ist der Miteigentumsanteil. Bei einem Grundbuchblatt steht dort 6094/261973, bei dem anderen 1/261973.
    Jetzt meine Frage: muss ich nun im GW1 BEIDE Grundbuchblätter mit dem jeweiligen Miteigentumsanteil angeben? Also in Summe sechs Einträge bei Punkt 3 (Gemarkungen und Flurstücke des Grundvermögens)? Ich vermute mal ich brauche nur ein Grundbuchblatt, aber ich weiß nicht welches von beiden?

    Auch verstehe ich nicht, was mit der Zeile 11 (Enthalten in der/den Anlage Grundstück) gemeint sein soll? Was soll das heißen "Erste Fläche", "Zwei Fläche", "Beide Flächen"?

    Vielen Dank schon mal für eure Unterstützung.
    Zuletzt geändert von BigFreeze; 19.07.2022, 11:57.

    #2
    Alle Miteigentumsanteile gehören zu der wirtschaftlichen Einheit Wohnungseigentum, deshalb musst du die drei Flurstücke doppelt erfassen.

    Wenn alle 3 Flurstücke den gleichen Bodenrichtwert haben, musst du alle Einträge auf erste Fläche schlüsseln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      In Ordnung, das habe ich jetzt gemacht, hab nun also jeden Flur 2x angegeben, insgesamt 6 Einträge.

      Nun bekomme ich allerdings eine Fehlermeldung in GW2 - 4 (Angaben zum Grund und Boden). Die Meldung lautet:

      Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

      Ich dachte, dass ich dort die Größe meiner Wohnung angeben muss (62qm²)? Aber wenn ich in GW1 dieselben Flächen zweimal angegeben habe, heißt das nicht auch, dass in GW2/4 die Fläche doppelt so groß verlangt wird? Oder ist das Programm da schlau genug für? Man kann dort auch nur zwei Zeilen angeben, sonst hätte ich da auch 6 Zeilen angelegt, also eine für jeden Flur?
      Ich kann auch gerne Screenshots von meinen Eingaben hochladen, sofern das erlaubt ist?
      Zuletzt geändert von BigFreeze; 19.07.2022, 13:46.

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        #4
        ... dass ich dort die Größe meiner Wohnung angeben muss (62qm²)
        Das ist natürlich falsch. Du musst deine m²-Anteile an den Flurstücken ermitteln. Hier ein Beispiel:

        Tabelle_ETW_aBL.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ok, wurde so in einem YouTube-Video gesagt.

          Allerdings verstehe ich nicht ganz, wie ich die Rechnung bei einem Miteigentumsanteil von 1/261973 (steht genau so im Grundbuch) aufstellen soll?

          Bei deinem Beispiel verstehe ich das ja noch:

          1750 * 370 / 10000 = 64,75 m²

          Aber meine Rechnung sähe dann für einen Flur so aus:

          Fläche gesamt: 832m² / Zähler: 1 / Nenner: 261973

          832 * 1 / 261973 = 0,0031758998064686

          Wie genau soll ich diese Zahl interpretieren? Edit: ok, hat sich glaube ich erledigt. Ich muss es so rechnen: 832 * 1000 / 261973 ?
          Zuletzt geändert von BigFreeze; 19.07.2022, 15:15.

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das ist natürlich falsch. Du musst deine m²-Anteile an den Flurstücken ermitteln. Hier ein Beispiel:
            So falsch lag ich da also gar nicht. Der Fehler lag nur an der Eingabe in GW1. Ich musste bei 3 Flurstücken den Zähler beim Miteigentumsanteil durch 1000 ersetzen, schon hat ers geschluckt. Darauf soll man erst mal kommen...warum schreibt man nicht direkt in das Grundbuch die Tausend, sondern stattdessen eine Eins?

            Nichts desto Trotz hast du mir extrem geholfen Charlie und mir Zeit, Geld und Mühe erspart. Vielen lieben Dank dafür ! Wünsche eine schöne Woche.
            Zuletzt geändert von BigFreeze; 19.07.2022, 15:38.

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              #7
              Hallo Leute,

              habe zu diesem Thema auch ne Frage, da ich mir auch unsicher bin.

              Habe eine kleine Wohnung 37,18m² anteil ist 187/10000

              Es sind hier 2 Grundbuchblätter vorhanden. Alles ist gleich bis auf die zwei verschiedenen Grundbuchblätter Nr.

              GRUNDBUCHBLATT---- FLUR---- FLURSTÜCK ZÄHLER---- NENNER---- FLÄCHE m²------ 187/10000 = 0,0187*1616 = 30,22 m²
              055558------------------------006 --------01060 ---------------------------000 ------------1616

              GRUNDBUCHBLATT---- FLUR---- FLURSTÜCK ZÄHLER ----NENNER---- FLÄCHE m² ------187/10000 = 0,0187*1616 = 30,22 m²
              055591----------------------- 006 -------01060---------------------------- 000 ------------1616---------------------------------------------------------- _______

              -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------60.44 m²

              Ist das so richtig? Meine Wohnung ist 37,18m² groß aber ich muss in meinen Flächenanteil 60,44m² eintragen?

              Danke schon mal im vorraus!

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                #8
                Ist das so richtig?
                Meiner Meinung nach nicht. Schau dir mal das Datum der Grundbucheinträge genau an.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Datum ist 1994, aber ich verstehe nicht
                  die Grundbuchblattnummern sind natürlich nicht echt...wollte nicht meine ganzen Daten vorlegen.
                  aber sonst ist alles Original.

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                    #10
                    Dass für die gleiche Eigentumswohnung zwei Grundbucheinträge mit identischen Miteigentumsanteilen existieren, ist nicht logisch.

                    Es gibt zwar häufig einen zweiten Grundbucheintrag, wenn zu einer ETW noch eine Garage oder ein Stellplatz gehören, aber damit ist

                    dann ein geringerer Miteigentumsanteil am Flurstück verbunden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Du hast Recht. das zweite ist von der Tiefgarage.
                      Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
                      Diese Galerie hat 1 Bilder

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                        #12
                        GRUNDBUCHBLATT---- FLUR---- FLURSTÜCK ZÄHLER---- NENNER---- FLÄCHE m²------ 187/10000 = 0,0187*1616 = 30,22 m²
                        055558------------------------006 --------01060 ---------------------------000 ------------1616

                        GRUNDBUCHBLATT---- FLUR---- FLURSTÜCK ZÄHLER ----NENNER---- FLÄCHE m² ------20/10000 = 0,002*1616 = 3,23 m²
                        055591----------------------- 006 -------01060---------------------------- 000 ------------1616---------------------------------------------------------- _______

                        -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------33.45 m²

                        33,45 als Flächenanteil muss ich eintragen, richtig? 33 abgerundet.
                        Zuletzt geändert von anvito; 09.11.2022, 13:27.

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                          #13
                          33,45 als Flächenanteil muss ich eintragen, richtig? 33 abgerundet.
                          Genauso ist das !
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Ok,

                            Danke für Deine Hilfe.

                            Grüße
                            anvito

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