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Gemischte Nutzung Wohnen & Praxis

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    Gemischte Nutzung Wohnen & Praxis

    Aktuell hänge ich an der Eingabe für ein gemischt genutztes Gebäude.

    Im Erdgeschoss befindet sich eine Praxis; im 1. und 2. OG wird privat gewohnt; also NICHT vermietet.

    Ich habe in der Erfassung sowohl Angaben zu "6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" gemacht (wegen der Praxis); als auch zu "5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" (wegen der Wohnetagen).
    Jetzt beschwert sich Elster (wie befürchtet...).

    Was ist denn richtig: ist das GANZE ein Nichtwohngrundstück, wegen der gemischten Nutzung? Muss ich also "5" ganz weglassen und NUR "6" ausfüllen?
    Und wenn ja - muss ich in "6" nur ein Gebäude anlegen; denn ich kann ja "Praxis" und "Wohnen" gar nicht trennen; was die Nutzung angeht?

    Und was ist mit 21, Lageplan-Nummer gemeint? Es gibt keinen Lageplan...

    Fragen über Fragen; die Grundbuchreform macht jeden Tag wieder Freude...

    #2
    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Welches Bundesland ?
      Nordrhein Westfalen.

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