Aktuell hänge ich an der Eingabe für ein gemischt genutztes Gebäude.
Im Erdgeschoss befindet sich eine Praxis; im 1. und 2. OG wird privat gewohnt; also NICHT vermietet.
Ich habe in der Erfassung sowohl Angaben zu "6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" gemacht (wegen der Praxis); als auch zu "5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" (wegen der Wohnetagen).
Jetzt beschwert sich Elster (wie befürchtet...).
Was ist denn richtig: ist das GANZE ein Nichtwohngrundstück, wegen der gemischten Nutzung? Muss ich also "5" ganz weglassen und NUR "6" ausfüllen?
Und wenn ja - muss ich in "6" nur ein Gebäude anlegen; denn ich kann ja "Praxis" und "Wohnen" gar nicht trennen; was die Nutzung angeht?
Und was ist mit 21, Lageplan-Nummer gemeint? Es gibt keinen Lageplan...
Fragen über Fragen; die Grundbuchreform macht jeden Tag wieder Freude...
Im Erdgeschoss befindet sich eine Praxis; im 1. und 2. OG wird privat gewohnt; also NICHT vermietet.
Ich habe in der Erfassung sowohl Angaben zu "6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" gemacht (wegen der Praxis); als auch zu "5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" (wegen der Wohnetagen).
Jetzt beschwert sich Elster (wie befürchtet...).
Was ist denn richtig: ist das GANZE ein Nichtwohngrundstück, wegen der gemischten Nutzung? Muss ich also "5" ganz weglassen und NUR "6" ausfüllen?
Und wenn ja - muss ich in "6" nur ein Gebäude anlegen; denn ich kann ja "Praxis" und "Wohnen" gar nicht trennen; was die Nutzung angeht?
Und was ist mit 21, Lageplan-Nummer gemeint? Es gibt keinen Lageplan...
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