Hallo liebes Forum,
Ich nöchte nebenberuflich ein Einzelgewerbe betreiben (Bisschen Verkauf auf Onlineplattformen) und fülle grade hierfür den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und hänge an #13,"Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen".Hier wird in Zeile 103 nach "Nichtselbstständiger Arbeit"gefragt. Da meine Frau und ich eine gemeinsame Steuernummer haben und Sie damit unsere Einkommenssteuererklärung mit Lohnsteuer etc. macht,weiss ich nicht ob ich hier noch Angaben zu unseren nichtselbstständigen Einkünften machen muss oder ob das mit unserer Einkommensteuererklärung erledigt ist. Ich würde mein Einzelgewerbe von unserer Lohnsteuer nämlich gern getrennt halten,auch eine separate Steuernummer für das Gewerbe beantragen.
Weiß jemand mehr dazu?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ich nöchte nebenberuflich ein Einzelgewerbe betreiben (Bisschen Verkauf auf Onlineplattformen) und fülle grade hierfür den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und hänge an #13,"Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen".Hier wird in Zeile 103 nach "Nichtselbstständiger Arbeit"gefragt. Da meine Frau und ich eine gemeinsame Steuernummer haben und Sie damit unsere Einkommenssteuererklärung mit Lohnsteuer etc. macht,weiss ich nicht ob ich hier noch Angaben zu unseren nichtselbstständigen Einkünften machen muss oder ob das mit unserer Einkommensteuererklärung erledigt ist. Ich würde mein Einzelgewerbe von unserer Lohnsteuer nämlich gern getrennt halten,auch eine separate Steuernummer für das Gewerbe beantragen.
Weiß jemand mehr dazu?
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