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Bruchteilsgemeinschaft / Grundsteuer

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    Bruchteilsgemeinschaft / Grundsteuer

    Hallo,

    Ich habe einen Tiefgaragenstellplatz in München. Es sind 60 Stellplätze vorhanden und es ist eine Bruchteilsgemeinschaft. Im Grundbuch unter Eigentümer ist 1/60 angegeben und 790/10000.

    Im Hauptvordruck gebe ich 1/60 an und bei Angaben bzgl. Grundstück 790/10000 oder muss ich meinen Anteil rausrechnen und 13,17/10000 angeben?

    Vg
    Jan

    #2
    Eine ETW hast du nicht ? Auf was beziehen sich die 790/10000 ? Auf den Miteigentumsanteil am Tiefgaragenstellplatz ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Habe dort keine ETW. Die Tiefgarage ist unter einen Wohngebäude. Die 790/10000 beziehen sich auf den Miteigentumsanteil der Tiefgarage. ETWs haben einen anderen teiler.

      Frage mich ob ich die 790 durch 60 Eigentümer teile und dann 13,17/10000 eintrage.

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        #4
        Frage mich ob ich die 790 durch 60 Eigentümer teile und dann 13,17/10000 eintrage.
        Nein, die 790/10000 sind dein Anteil am Grundstück (Flurstück) der Tiefgarage, die sind als Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück zu erfassen.

        Hier noch die Hilfe zu Zeile 20ff. Danach wirst du die tatsächliche Nutzfläche des Stellplatzes angeben müssen

        Die Zeilen 20 ff. sind nicht auszufüllen, wenn alle auf dem Grundstück errichteten Bauwerke insgesamt eine Gebäudefläche von weniger als 30 m2 haben.
        Dies gilt nicht
        • für Garagen, die eine eigene wirtschaftliche Einheit bilden, zu einer Wohnnutzung gehören und weniger als 30 m2 Gebäudefläche haben
        • wenn die Gebäudefläche der wirtschaftlichen Einheit nur deshalb weniger als 30 m2 beträgt, weil das Bauwerk z. B. in Wohnungseigentum und / oder Teileigentum aufgeteilt ist, das Bauwerk aber insgesamt mehr als 30 m2 Gebäudefläche hat.
        In diesen Fällen tragen Sie bitte die Gebäudefläche ein.

        Nach meiner Meinung ist der letzte Satz missverständlich formuliert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Die 790/10000 beziehen sich auf den Miteigentumsanteil der Tiefgarage
          Jetzt frage ich lieber nochmal nach: Es muss doch aus dem Notarvertrag genau hervorgehen, an welchem Grundstück du wie beteiligt bist ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Im Notarvertrag steht 1/60 Miteigentumsanteil wurde verkauft.

            Unter Bestandsverzeichnis Gemarkung M. steht 790/10000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück. Das Grundstück ist insgesamt. 3400qm2 groß.

            In der Jahresabrechnung von der Hausverwaltung werden die mich betrffenden Posten mit 13,17/10000 oder auch 1/60 und manche auch mit 13,17/790/10000 abgerechnet.

            Der Stellplatz an sich ist ca. 12qm2 gross. Es hat sich aber herausgestellt, dass keinem Eigentümer ein bestimmter Stellplatz fix gehört, sondern nur einen von 60.

            Ich denke 790/10000 einzutragen ist schon richtig da ich ja im Hauptvordruck 1/60 angegeben habe.

            Ich dachte wenn der Tiefgaragenstellplatz kleiner als 50qm2 ist gibt man eine 0 ein.
            Zuletzt geändert von Jan18; 20.07.2022, 03:18.

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              #7
              Ich denke 790/10000 einzutragen ist schon richtig da ich ja im Hauptvordruck 1/60 angegeben habe.
              Was hast du denn dann bei den Angaben zu den Eigentumsverhältnissen erklärt ? Dir gehört ein Stellplatz, normalerweise ist auch

              genau festgelegt, welcher Stellplatz das ist.

              Ich dachte wenn der Tiefgaragenstellplatz kleiner als 50qm2 ist gibt man eine 0 ein.
              Das gilt offenbar nur, wenn der Stellplatz einer Wohnnutzung zugeordnet ist, was bei dir ja nicht der Fall ist
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Abgeschickt habe ich das noch nicht.
                Habe 6 / Bruchteilsgemeinschaft ausgewählt.

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                  #9
                  Habe 6 / Bruchteilsgemeinschaft ausgewählt.
                  Das wird m. E. so nicht funktionieren, da müssten nämlich dann Angaben zu den übrigen 59 Beteiligten gemacht werden.

                  Meiner Meinung nach musst du in Zeile 6 der Anlage Grundstück beim Zähler 13,16666 eintragen und beim Nenner 10000.

                  Im Hauptvordruck wählst du Alleineigentum aus und in Zeile 51 ist dann 1 und 1 einzutragen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Das habe ich mir anfangs auch so gedacht (1/1 und 13,66). Alleineigentümer an einem Tiefgaragenstellplatz bin ich ja.

                    Die Hausverwaltung hat mir dann mitgeteilt, dass es eine Bruchteilsgemeinschaft ist. Die Namen aller Eigentümer hätte ich. Kann mir aber nicht vorstellen, dass man da alle Namen eintragen soll.

                    Habe mal beim Finanzamt angerufen. Wird mit der Chefin geklärt. Bin gespannt was ich als Antwort bekomme.

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                      #11
                      Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Teil dieser Tiefgaragenstellplätze den Eigentümern von ETW gehört.

                      Die müssen den Stellplatz ihrem Wohnungseigentum zuordnen. Die Hausverwaltung weiß nicht, was beim

                      beim Grundvermögen eine wirtschaftliche Einheit ist.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Da alle Eigentümer vom Finanzamt angeschrieben wurden, wird auch jeder seine eigene Erklärung abgeben. Ich soll den Bruchteil 13,16 angeben.

                        Jetzt stellt sich mir noch die Frage ob ich die 12,95qm der Tiefgarage angebe oder eine 0 eintrage?
                        Zuletzt geändert von Jan18; 27.07.2022, 12:34.

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                          #13
                          Jetzt stellt sich mir noch die Frage ob ich die 12,95qm der Tiefgarage angebe oder eine 0 eintrage?
                          Da dein Stellplatz keiner Wohnnutzung zugeordnet ist, wirst du 12 m² angeben müssen. Siehe meinen Beitrag #4 !
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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