Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer: Unterschied "Geschäftsgrundstück" und "Gemischt genutztes Grundstück"

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer: Unterschied "Geschäftsgrundstück" und "Gemischt genutztes Grundstück"

    Hallo in die Runde,

    versteht jemand den Unterschied zwischen den beiden oben genannten Grundstücksarten?

    Elster definiert Geschäftsgrundstück wie folgt: "Geschäftsgrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen..."

    und Gemischt genutztes Grundstück so: "Gemischt genutzte Grundstücke sind Grundstücke, die teilweise zu Wohnzwecken und teilweise zu anderen Zwecken (zum Beispiel eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken) genutzt werden ...."

    Wo ist da der Unterschied?

    Wo wird beispielsweise ein Gebäude eingeordnet, das zu 70 % Wohnzwecken dient und zu 30 % als Ladenlokal? Ich würde denken, dass das Ladenlokal ja keine Wohn-, wohl aber eine Nutzfläche hat. Also das Gebäude ein Geschäftsgrundstück ist. Aber ebenso ist es auch gemischt genutzt, denn es dient teilweise zu Wohnzwecken und teilweise zu anderen Zwecken....

    Viele Grüße

    Bettina

    #2
    Zitat von lupita Beitrag anzeigen
    Wo wird beispielsweise ein Gebäude eingeordnet, das zu 70 % Wohnzwecken dient und zu 30 % als Ladenlokal?
    Da ein Geschäftsgrundstück nur vorliegt, wenn mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche betrieblichen Zwecken dienen, handelt es sich bei 30 % grundsätzlich mal nicht um ein Geschäftsgrundstück.

    Zitat von lupita Beitrag anzeigen
    Ich würde denken, dass das Ladenlokal ja keine Wohn-, wohl aber eine Nutzfläche hat
    Aber die Wohnung doch.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

      Da ein Geschäftsgrundstück nur vorliegt, wenn mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche betrieblichen Zwecken dienen, handelt es sich bei 30 % grundsätzlich mal nicht um ein Geschäftsgrundstück.



      Aber die Wohnung doch.
      Hej Fant,

      danke für deine Antwort. Wann dient eine Wohnfläche einem betrieblichen Zweck? Ich hätte gedacht, eine (private) Vermietung wäre auch ein betrieblicher Zweck.

      ​​​​​​Und was kann ein Gebäude noch für eine Fläche haben, die nicht Wohn- oder Nutzfläche ist?

      Kommentar


        #4
        § 250 BewG regelt, ob das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren zur Anwendung kommt. Auf ein Bewertungsobjekt

        teilweise das eine und teilweise das andere Verfahren anzuwenden ist nicht vorgesehen.:

        https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__250.html

        Alle gemischt genutzten Grundstücke sind im Sachwertverfahren zu bewerten..
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          § 250 BewG regelt, ob das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren zur Anwendung kommt. Auf ein Bewertungsobjekt

          teilweise das eine und teilweise das andere Verfahren anzuwenden ist nicht vorgesehen.:

          https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__250.html

          Alle gemischt genutzten Grundstücke sind im Sachwertverfahren zu bewerten..
          die Fehlermeldung bekomme ich auch im elster. aber wie gesagt, meine Frage bezieht sich ja zunächst mal auf die Einordnung des Gebäudes.

          Kommentar


            #6
            Um die Einordnung muss Du Dich selber kümmern, das ist kein Elsterthema.

            Kommentar

            Lädt...
            X