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Wie unterscheide ich (bebautes) Eigentum und (unbebaute) Gemeinschaftsflächen?

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    Wie unterscheide ich (bebautes) Eigentum und (unbebaute) Gemeinschaftsflächen?

    Wir haben ein EFH in einer Wohnanlage, die aus 30 ähnlich gebauten Einfamilienhäusern besteht. Sie wurde Anfang der 80er Jahre von einem Bauträger errichtet.

    Die Erwerber der Häuser haben das damalige "Bauherrenmodell" zur Finanzierung genutzt und diese meist nach 10 Jahren - wegen Wegfall der Steuervorteile - verkauft. Heute werden die Häuser, soweit ich weiß, alle von ihren Eigentümern bewohnt.

    Zu den Häusern gehören Gehwege, Spielplätze und Freiflächen. An diesen Gemeinschaftsflächen hat jeder der Hauseigentümer einen Miteigentumsanteil von 1/30.

    Die Hausgemeinschaft verwaltet sich selbst, es gibt einen ehrenamtlichen Verwalter, der selbst ein Haus in diesem Häuser-Block besitzt.

    Ich würde es für ausgesprochen sinnvoll halten, dass dieser Verwalter die Erklärung zur Grundsteuer für alle Miteigentümer abgibt. Das würde einmal den anderen Hausbesitzern einige Mühen ersparen. Andererseits könnte auf Seiten des Finanzamts ein gehöriger Aufwand vermieden werden. 30 zum Teil recht betagte Herrschaften bei der Eingabe der Daten zu betreuen, 30 Erklärungen auf Fehler zu überprüfen und eventuelle Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Angaben zu erkennen und zu klären, das dürfte durchaus eine erhebliche Belastung für die Behörden darstellen. Zumal wenn man bedenkt, dass es wahrscheinlich zig Tausende von solchen Hauseigentümergemeinschaften gibt.

    Allerdings wird der - wie gesagt: ehrenamtliche - Verwalter es nicht akzeptieren, wenn er die Haftung für eventuell fehlerhafte Einträge allein übernehmen müsste. Die Verwaltung müsste die Erklärung des Verwalters verarbeiten und die Eingaben noch einmal durch die einzelnen Besitzer überprüfen lassen. Diesen müsste dann die Möglichkeit gegeben werden, diese Eingaben zu bestätigen oder ihnen zu widersprechen.

    Ein weiteres Problem:

    Wie gesagt sind bei den 30 EFHs die eigentlichen Baugrundstücke mit den Häusern zu unterscheiden von den unbebauten Grundstücken in Gemeinschaftseigentum.

    Die "Art der wirtschaftlichen Einheit" kann ich nur im Hauptvordruck (GW1) wählen. Dort kann ich aber nur insgesamt zwischen bebautem und unbebautem Grundstück wählen, was wenig Sinn macht. Nur die beiden uns allein zugeschriebenen Grundstücke sind (mit Haus und Garage) bebaut, die Gemeinschaftsflächen sind unbebaut.

    Wenn ich das richtig sehe, soll der Hauptvordruck GW1 allgemeine Angaben erfassen, der Vordruck GW2 die einzelnen Flurstücke. Also müsste IMHO nicht in GW1, sondern in GW2 pro Flurstück zu wählen sein, um welche "Art der wirtschaftlichen Einheit" es geht.


    #2
    Diese Gemeinschaftsflächen sind mit dem Miteigentumsanteil von je 1/30-igstel den Einfamilienhäusern zuzuordnen, d. h., sie gehören mit

    zur wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus. Das ist eine recht simple Fallgestaltung. Man erfasst im Hauptvordruck die EFH-Flurstücke

    mit Zähler und Nenner 1 und 1 und die Gemeinschaftsflurstücke mit Zähler und Nenner 1 und 30. In Zeile 4 GW2 werden dann die

    errechneten m² eingetragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das heißt also, es ist nicht erforderlich und auch nicht möglich, für jedes Flurstück anzugeben, ob es bebaut ist oder nicht?

      Das ist für mich gar nicht simpel, weil es so schwer nachzuvollziehen ist.

      Kommentar

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