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Grundsteuer NRW, Gewerbe in WEG

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    Grundsteuer NRW, Gewerbe in WEG

    Hallo,
    folgende Situation: 4-stöckiges Haus, unten Gewerbe (Läden etc), darüber Wohnungen; alles gemäß Teilungserklärung aufgeteilt, es gilt das WEG (Ich habe 23% Anteile in der Eigentümergemeinschaft). Meine Teilungseinheit liegt im Erdgeschoss, also 100% Gewerbe, in 2 Bereichen. Insgesamt beziehen sich die Anteile im Haus etwa zu 70% auf die Wohnungen, 30% Gewerbe im EG.

    Frage 1, Angaben zu Grund und Boden (4): Verstehe ich das richtig: Ich muss die Gesamtfläche des Grundstücks auf meinen Anteil herunterrechnen (=Zeile 4), wie bei einer WEG-Eigentumswohnung?

    Frage 2, Grundstücksart: Ist Teileigentum richtig oder Wohnungseigentum oder Geschäftsgrundstück?

    Frage 3: Ertragswert (5) oder zum Sachwert (6)
    Wenn Teileigentum macht eigentlich nur Sachwert Sinn, oder?
    Bei (5) müssten Wohnungen definiert werden!!?? (Hab ich nicht!)

    Frage 4: Falls "6 - Nichtwohngrundstücke zum Sachwert" richtig ist: Muss ich dann für meine beiden Gewerbe 2 Gebäudearten anlegen? (Inhaltlich unterscheiden die sich deutlich: 1xLaden, 1xBüro)?

    Gruß

    #2
    Frage 1: Richtig, Frage 2: Teileigentum, Frage 3: Sachwert, Frage 4: Was hast du denn da ausgewählt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe a) Bürogebäude und b) Kauf- und Warenhäuser angedacht (das passt so halbwegs). Wären dann aber 2 Gebäudearten; schwachsinnig: jedesmal Baujahr eintragen, dabei liegt es ja im gleichen Gebäude nebeneinander - kann das sein??? Auch unklar: was ist die Lageplannummer? einfache eine laufende Nummer (hier also 1 und 2)?
      Gruß und schon mal Danke

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        #4
        Auch unklar: was ist die Lageplannummer? einfache eine laufende Nummer (hier also 1 und 2)?
        Meiner Meinung nach: Ja. Steht da nicht sogar: (Lageplan-)Nummer ?

        Ob man dein Teileigentum wegen der unterschiedlichen Nutzung rechnerisch auf zwei Gebäudeteile aufteilen muss,

        kann ich dir nicht wirklich sagen. Da müsste ich die amtliche Anleitung vollständig lesen, das habe ich bisher nur für Bayern

        geschafft, hier in Bayern ist aber die Rechtslage gänzlich anders

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          O.k., wenn ich über Teileigentum nach "6-Angaben bei Nichtwohngebäude zum Sachwert" gehe, lande ich nicht nur bei der Gebäudeart, sondern muss auch die dazugehörige (?) Bruttogrundfläche eingeben.
          Sehe ich das richtig: Die Bruttogrundfläche bei Teileigentum betrifft eben nur das Teileigentum, nicht das ganze Haus. Man könnte auch sagen: Es ist die Fläche des Sondereigentums inkl. äußerer Hülle. Ist das so?
          Danke

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