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Gewinn aus Forstwirtschaft: Anlage L bzw. EÜR richtig ausgefüllt?

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    Gewinn aus Forstwirtschaft: Anlage L bzw. EÜR richtig ausgefüllt?

    Hallo miteinander,

    wir besitzen seit einigen Jahren ein kleines Stück Wald, aus dem wir Ende letzten Jahres zum ersten Mal Holz verkauft haben (selbst gefällt).

    Kurz zusammengefasst:
    Wir haben im November 2021 zwei Gutschriften vom Holzhändler erhalten. Auf diesen ist eine Mehrwertsteuer in Höhe von 5,5% ausgewiesen.
    Im Frühjahr 2022 haben wir für die Wiederaufforstung eine Rechnung der Baumschule erhalten und in diesem Zusammenhang eine Förderung von waldbaulichen Maßnahmen durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
    Außerdem gibt es im Zusammenhang mit den Baumfällungen diverse Rechnungen für Traktordiesel und Motorsägenbenzin.

    Dies muss man ja nun in der Anlage L und in der EÜR angeben.

    In der EÜR habe ich bis jetzt wie folgt die Eintragungen gemacht:
    Zeile 13 (Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt, soweit die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG angewandt wird): Gutschriftsbetrag des Holzhändlers in voller Höhe
    Zeile 15 (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen): Förderbetrag für die Wiederaufforstung)
    Zeile 26 (Betriebsausgaben – Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe): Rechnungsbetrag der Baumschule
    Zeile 31 (AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter)
    Zeile 55 (Beitrag für Landwirtschaftl. Berufsgenossenschaft)
    Zeile 82 (Haftpflichtversicherung Traktor)
    Zeile 83 (Kosten für Diesel/Motorsägenbenzin)
    Zeile 107: Elster ermittelt aufgrund dieser Eingaben einen steuerpflichtigen Gewinn – übertrage ich diesen Betrag dann in Zeile 7 der Anlage L?

    In der Anlage L habe ich folgende Eintragungen gemacht:
    Zu Zeile 4 (Gewinnermittlungsart) – ist das in unserem Fall die „§ 4 Abs. 3 EStG“?
    Zu Zeile 5 (Wirtschaftsjahr) – hier wird ein Wirtschaftsjahr vom 01.07.-30.06 vorgeschlagen

    Dazu hätte ich auch gleich die nächste Frage: Warum wird hier nicht einfach das ganz normale Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr hergenommen?
    Habe ich einen Vorteil dadurch, dass das Wirtschaftsjahr von Juli bis Juni läuft?


    In Zeile 6 (Gewinn in 2020/2021): nichts, da Gewinn und dazu gehörige Aufwendungen ja erst im zweiten Halbjahr 2021 entstanden sind.
    Zeile 7 (Gewinn in 2021/2022): Übernahme aus EÜR, Zeile 107

    In einem alten Papierformular der Anlage L aus dem Jahr 2016 habe ich gesehen, dass man bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und einer forstwirtschaftlich genutzten Fläche bis 50 ha auch pauschale Betriebsausgaben 20% bei der Verwertung von Holz auf dem Stamm abziehen konnte.
    Diese Eingabemöglichkeit habe ich bei Elster aber nicht gefunden. Gibt es das nicht mehr?
    Oder könnte ich theoretisch auch einfach pauschal 20% vom Gewinn abziehen (falls das in unserem Fall besser wäre)?


    Soweit erschien mir das alles zuerst gar nicht schwierig, aber jetzt fiel mir auf, dass ich eine Sache nicht richtig gemacht habe.
    Denn die Rechnung der Baumschule und der Förderbetrag für die Wiederaufforstung fällt ja eigentlich auf das Kalender 2022.
    Insofern dürfte ich die beiden Beträge ja erst in der EÜR der Steuererklärung 2022 aufnehmen.


    Ich finde das total verwirrend, denn das Wirtschaftsjahr laut Anlage L ist ja wiederum ganz anders und hier würden alle Beträge auf den zu erklärenden Zeitraum fallen.
    Dann kann ich ja auch den in der EÜR ermittelten Gewinn gar nicht in die Anlage L übertragen, oder?


    So, das war jetzt eine sehr lange Erklärung… Sorry!
    Ich weiß, dass ein Steuerberater das vermutlich schnell gelöst hätte, aber nachdem ich mich nun eigentlich aus meiner Sicht schon ganz gut durchgewurschtelt habe, dachte ich eigentlich, dass es auch ohne ihn gehen sollte.

    Einen solchen Fall wie den unseren könnte es ja vielleicht öfter geben und vielleicht ist jemand unter den Forumsbesuchern, der bei sich selbst schon einen ganz ähnlichen Fall hatte und mir bei den speziellen Fragen eine einfache Rückmeldung geben kann.
    Ich hoffe, ich habe verständlich geschrieben und danke schon mal im Voraus für´s geduldige Lesen…!
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