Hallo,
ich bin beim Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare auf folgendes Problem gestoßen:
Auf einem Grundstück wurden in zwei Bauabschnitten zwei Häuser mit Eigentumswohnungen gebaut.
Im Grundbuch ist jeder Eigentümer mit seinem Anteil am Grundstück eingetragen.
Ein paar Jahre später wurde hinter dem ersten Grundstück ein weiteres Grundstück hinzugekauft (ist jetzt Teil des Gartens).
Im Grundbuch ist hier die Wohnungseigentümergemeinschaft der beiden Häuser (und nicht jeder Eigentümer einzeln) eingetragen.
In dem Anschreiben, das ich vom Finanzamt erhalten habe, laufen beide Grundstücke unter dem gleichen Aktenzeichen.
Dazu habe ich folgende Fragen:
Wie gehe ich mit dem zweiten Grundstück in der Steuererklärung um?
In GW1 (4) ist "Grundstücksgemeinschaft" korrekt?
Übernehme ich den Anteil, den ich am ersten Grundstück habe, einfach für das zweite Grundstück?
Oder muss ich zwei Erklärungen abgeben?
Vielen Dank für die Hilfe.
ich bin beim Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare auf folgendes Problem gestoßen:
Auf einem Grundstück wurden in zwei Bauabschnitten zwei Häuser mit Eigentumswohnungen gebaut.
Im Grundbuch ist jeder Eigentümer mit seinem Anteil am Grundstück eingetragen.
Ein paar Jahre später wurde hinter dem ersten Grundstück ein weiteres Grundstück hinzugekauft (ist jetzt Teil des Gartens).
Im Grundbuch ist hier die Wohnungseigentümergemeinschaft der beiden Häuser (und nicht jeder Eigentümer einzeln) eingetragen.
In dem Anschreiben, das ich vom Finanzamt erhalten habe, laufen beide Grundstücke unter dem gleichen Aktenzeichen.
Dazu habe ich folgende Fragen:
Wie gehe ich mit dem zweiten Grundstück in der Steuererklärung um?
In GW1 (4) ist "Grundstücksgemeinschaft" korrekt?
Übernehme ich den Anteil, den ich am ersten Grundstück habe, einfach für das zweite Grundstück?
Oder muss ich zwei Erklärungen abgeben?
Vielen Dank für die Hilfe.
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