Grundsteuer Eigentumswohnung + 2. Grundstück Wohnungseigentümergemeinschaft

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  • DiOh
    Neuer Benutzer
    • 20.07.2022
    • 3

    #1

    Grundsteuer Eigentumswohnung + 2. Grundstück Wohnungseigentümergemeinschaft

    Hallo,
    ich bin beim Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare auf folgendes Problem gestoßen:
    Auf einem Grundstück wurden in zwei Bauabschnitten zwei Häuser mit Eigentumswohnungen gebaut.
    Im Grundbuch ist jeder Eigentümer mit seinem Anteil am Grundstück eingetragen.
    Ein paar Jahre später wurde hinter dem ersten Grundstück ein weiteres Grundstück hinzugekauft (ist jetzt Teil des Gartens).
    Im Grundbuch ist hier die Wohnungseigentümergemeinschaft der beiden Häuser (und nicht jeder Eigentümer einzeln) eingetragen.
    In dem Anschreiben, das ich vom Finanzamt erhalten habe, laufen beide Grundstücke unter dem gleichen Aktenzeichen.
    Dazu habe ich folgende Fragen:
    Wie gehe ich mit dem zweiten Grundstück in der Steuererklärung um?
    In GW1 (4) ist "Grundstücksgemeinschaft" korrekt?
    Übernehme ich den Anteil, den ich am ersten Grundstück habe, einfach für das zweite Grundstück?
    Oder muss ich zwei Erklärungen abgeben?

    Vielen Dank für die Hilfe.
    Zuletzt geändert von DiOh; 20.07.2022, 11:35.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Im Grundbuch ist hier die Wohnungseigentümergemeinschaft der beiden Häuser ...
    Wurden im Kaufvertrag denn keine Anteile vereinbart ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • DiOh
      Neuer Benutzer
      • 20.07.2022
      • 3

      #3
      Ich habe nur den Grundbuchauszug vorliegen. Dort steht unter Eigentümer "Wohnungseigentümeremeinstaft <Straße + Hausnummern>".

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Wie viele Personen oder besser Eigentumswohnungen gehören denn zur Wohnungseigentümergemeinschaft ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • DiOh
          Neuer Benutzer
          • 20.07.2022
          • 3

          #5
          In den bei den Häusern gibt es 12 Eigentumswohnungen.

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          • Kloebi
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2011
            • 4670

            #6
            Dann muss einer (Verwalter, einer der Eigentümer?) für die Eigentümergemeinschaft bzgl. des zweiten Grundstücks tätig werden. Zusätzlich jeder natürlich für seine ETW.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45933

              #7
              Das glaube ich nicht ! Meiner Meinung nach muss das Gartengrundstück anteilig den ETW zugeordnet werden.

              wozu man die Miteigentumsanteile kennen muss. Von der Zuordnung geht auch das Finanzamt aus:

              In dem Anschreiben, das ich vom Finanzamt erhalten habe, laufen beide Grundstücke unter dem gleichen Aktenzeichen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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