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Grundsteuer SL: Wirtschaftliche Einheit aus 4 Flurstücken, bisher 2 Aktenzeichen ??

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    Grundsteuer SL: Wirtschaftliche Einheit aus 4 Flurstücken, bisher 2 Aktenzeichen ??

    Folgende Situation: Zweifamilienhaus im Saarland mit Fertiggarage auf zwei zusammenhängenden Flurstücken F1 und F2 sowie entlang der Straße zwei Flurstücke G1 (18 m²) parallel zu F1 und G2 (31 m²) parallel zu F2 im Grundbuch eingetragen als Gemeindestraße (Fläche entspricht in etwa dem ausgebauten Gehweg)
    Für die Grundstücke F1 und F2 ist jeweils eine Hausnummer vergeben. Bisher wird das Grundstück F2 als unbebautes Grundstück geführt, obwohl sich darauf ca, 2 Meter Frontlänge des Wohnhauses und unmittelbar daneben eine Fertiggarage befinden. Vom Finanzamt habe ich für die Feststellungserklärung zwei Datenblätter erhalten, einmal für das Hauptgrundstück F1 und das zugehörige Flurstück G1 und einmal für F2 und G2. Alle Flurstücke haben den gleichen Bodenrichtwert.
    Dazu folgende Fragen:
    1) Bilden alle 4 Flurstücke zusammen eine wirtschaftliche Einheit und sind dann unter einem Aktenzeichen zu erklären? Was mache ich dann mit dem zweiten Aktenzeichen?
    2) Gilt das Flurstück F2 als bebaut, da sich darauf ein kleiner Teil des Wohnhauses und die Fertiggarage befinden?
    3) Muss für die Flurstücke G1 Und G2 (Gemeindestraße) Grundsteuer gezahlt werden, obwohl es sich um einen öffentlichen, ausgebauten Gehweg handelt? Falls nicht, wie kann ich das in der Grundsteuererklärung angeben?

    #2
    ... obwohl sich darauf ca, 2 Meter Frontlänge des Wohnhauses und unmittelbar daneben eine Fertiggarage befinden
    Meiner Meinung nach ist die bisherige Aufteilung auf zwei Bewertungseinheiten objektiv falsch.

    Ich würde die 2 Flurstücke als eine wirtschaftliche Einheit erklären und bei den Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung

    unter Angabe des 2. Aktenzeichens erläutern, warum du die Flächen zusammengelegt hast.

    Zur Frage der Grundsteuerbefreiung können wir im Forum keine verbindliche Auskunft geben
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Charlie24: Vielen Dank für Ihre Hilfe. Wenn ich das richtig sehe, gehören die Gehwege auch zur wirtschaftlichen Einheit, weil wir und nicht die Gemeinde als Eigentümer im Grundbuch stehen.

      Freundliche Grüße
      John55

      Kommentar


        #4
        ... weil wir und nicht die Gemeinde als Eigentümer im Grundbuch stehen.
        Leider ist das so. Wenn sie von der Gemeinde als Gehweg gewidmet sind, könnte es schon sein, dass man für diese Flächen

        eine Steuerbefreiung bekommt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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