Folgende Situation: Zweifamilienhaus im Saarland mit Fertiggarage auf zwei zusammenhängenden Flurstücken F1 und F2 sowie entlang der Straße zwei Flurstücke G1 (18 m²) parallel zu F1 und G2 (31 m²) parallel zu F2 im Grundbuch eingetragen als Gemeindestraße (Fläche entspricht in etwa dem ausgebauten Gehweg)
Für die Grundstücke F1 und F2 ist jeweils eine Hausnummer vergeben. Bisher wird das Grundstück F2 als unbebautes Grundstück geführt, obwohl sich darauf ca, 2 Meter Frontlänge des Wohnhauses und unmittelbar daneben eine Fertiggarage befinden. Vom Finanzamt habe ich für die Feststellungserklärung zwei Datenblätter erhalten, einmal für das Hauptgrundstück F1 und das zugehörige Flurstück G1 und einmal für F2 und G2. Alle Flurstücke haben den gleichen Bodenrichtwert.
Dazu folgende Fragen:
1) Bilden alle 4 Flurstücke zusammen eine wirtschaftliche Einheit und sind dann unter einem Aktenzeichen zu erklären? Was mache ich dann mit dem zweiten Aktenzeichen?
2) Gilt das Flurstück F2 als bebaut, da sich darauf ein kleiner Teil des Wohnhauses und die Fertiggarage befinden?
3) Muss für die Flurstücke G1 Und G2 (Gemeindestraße) Grundsteuer gezahlt werden, obwohl es sich um einen öffentlichen, ausgebauten Gehweg handelt? Falls nicht, wie kann ich das in der Grundsteuererklärung angeben?
Für die Grundstücke F1 und F2 ist jeweils eine Hausnummer vergeben. Bisher wird das Grundstück F2 als unbebautes Grundstück geführt, obwohl sich darauf ca, 2 Meter Frontlänge des Wohnhauses und unmittelbar daneben eine Fertiggarage befinden. Vom Finanzamt habe ich für die Feststellungserklärung zwei Datenblätter erhalten, einmal für das Hauptgrundstück F1 und das zugehörige Flurstück G1 und einmal für F2 und G2. Alle Flurstücke haben den gleichen Bodenrichtwert.
Dazu folgende Fragen:
1) Bilden alle 4 Flurstücke zusammen eine wirtschaftliche Einheit und sind dann unter einem Aktenzeichen zu erklären? Was mache ich dann mit dem zweiten Aktenzeichen?
2) Gilt das Flurstück F2 als bebaut, da sich darauf ein kleiner Teil des Wohnhauses und die Fertiggarage befinden?
3) Muss für die Flurstücke G1 Und G2 (Gemeindestraße) Grundsteuer gezahlt werden, obwohl es sich um einen öffentlichen, ausgebauten Gehweg handelt? Falls nicht, wie kann ich das in der Grundsteuererklärung angeben?
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