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Grundsteuer: Wie Eintragung bei gemischtgenutzten Flurstück

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    Grundsteuer: Wie Eintragung bei gemischtgenutzten Flurstück

    Hallo,
    Angenommen ein 1000m2 Flurstück setzt sich laut Auszug Liegenschaftskataster zusammen aus:
    700m2 Grünland/Ackerfläche
    200m2 Wohnbaufläche (bebaut mit Wohnhaus)
    100m2 Straßenfläche
    Gesamtertragsmesszahl: 100

    Wo wird das eingetragen ?
    Alles in Anlage Grundstück (1000m2),
    oder nur 200m2 in Anlage Grundstück und Angabe in Feld 17/18 "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil": 1/5
    und den Rest in Anlage LaFo und Aufschlüsselung dort in 700m2 Grünland und 100m2 Straße, sowie Ertragsmesszahl anteilig ?
    Danke ! Klaus

    #2
    Wie ist es denn bisher ? Ein oder mehrere Einheitswertbescheide ?

    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bayern, ein Einheitswertbescheid, Einfamilienhaus - also nur die Anlage "Grundstück" ? - da wird dann 1000m2 angegeben ? Aber dann "fällt unter den Tisch" dass 100m2 Straße und 700m2 Grünland sind ?

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        #4
        Aber dann "fällt unter den Tisch" dass 100m2 Straße und 700m2 Grünland sind ?
        Ja, das ist dann so. Die Angaben im Liegenschaftskataster sind mit Vorsicht zu genießen. Uns gehört eine Bauparzelle,

        die unmittelbar an unser Wohngrundstück angrenzt. Dort haben wir einen Stellplatz und eine zusätzliche Garage errichtet.

        Im Liegenschaftskataster sind 150 m² als Wohnbaufläche ausgewiesen, 850 m² als unkultivierte Fläche, für die auch eine

        Ertragsmesszahl angegeben ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          wozu ist dann das Feld 17/18 "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" gedacht ?
          Wenn die Gesamtfläche des Flurstücks als Einheit zum Wohnhaus gehörend angeben wird dann wird sie komplett zur Wohnbaufläche, ungeachtet der Angaben im Liegenschaftskataster ? Also in beiden Beispielen dann 1000qm ?
          Wozu ist dann das Liegenschaftskataster überhaupt gut ?
          Ich habe noch ein anderes Haus in einem Wohngebiet (das Gebäude auf das sich die Frage bezieht ist eigentlich ein Bauernhof im Aussenbereich der zu Wohnzwecken umgenutzt ist)
          und bei dem Wohngebietshaus ist von vornherein die gesamte Fläche als Wohnbaugebiet angegeben

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            #6
            wozu ist dann das Feld 17/18 "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" gedacht ?
            Bei einem Einfamilienhaus gehört regelmäßig das gesamte Grundstück zur Wirtschaftlichen Einheit, Zähler und Nenner also jeweils 1.

            Bei einer Eigentumswohnung ist das natürlich nicht, da gehört immer nur ein Miteigentumsanteil zum Wohnungseigentum.

            Was da im Liegenschaftskataster zu den Nutzungen angegeben ist, ist halt für die Bewertung nicht wirklich relevant. Meine Bauparzelle

            ist voll erschlossen und jederzeit bebaubar, auch wenn sie jetzt im Liegenschaftskataster großteils als unkultivierte Fläche eingestuft ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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