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    #31
    Bei dem Doppelparker musst du 7,5 und 1000 in Zeile 11 des Hauptvordrucks eintragen, es gehört dir ja nur einer von zweien.

    Du musst auch nur den einen erklären, nur der gehört zu deinem Wohnungseigentum, für das du die Erklärung erstellst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      >>Aber in welche Zeile geben Sie die 73 m² ein?

      Danke Charlie24, ich habe das jetzt verstanden: Nun habe ich nur noch einen Datensatz in der Anlage GW2 Zeile 4 (11). Beide Gemarkungen im Hauptvordruck haben denselben Schlüsselwert 1.

      Prüfung ohne Fehler. Meiner Ansicht nach bin ich fertig und habe dennoch etwas Sorge davor das Doku abzuschicken. Grund: In Zeile 10 (16) des Hauptvordrucks steht im betreffenden Fall für die Grundstücksfläche eine hohe Quadratmeterzahl (ca. 4000 m²). Es sind über 100 Eigentumswohnungen auf diesem Grundstück. Der Bodenrichtwert beträgt hohe 7500 EUR. Der eigene Anteil an den 4000 m² ist aber nur ein kleiner Prozentsatz, der in GW2 Zeile 4 (11) eingegeben wurde. Ich hoffe das passt so alles wegen der kleinen Wohnung auf einem großen teuren Grundstück.

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        #33
        und habe dennoch etwas Sorge davor das Doku abzuschicken. Grund: In Zeile 10 (16) des Hauptvordrucks steht im betreffenden Fall für die Grundstücksfläche eine hohe Quadratmeterzahl (ca. 4000 m²). Es sind über 100 Eigentumswohnungen auf diesem Grundstück..... Der eigene Anteil an den 4000 m² ist aber nur ein kleiner Prozentsatz,
        Bei einer sehr hohen Bebauungsdichte ist es logisch, dass die dem einzelnen Wohnungseigentum zurechenbaren m²-Anteile des Flurstücks gering ausfallen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #34
          Ich hänge mal meine Frage hier an, könnte passen ;-)

          In meinem Fall handelt es sich um ein reines Garagengrundstück (da wohnen also nur Autos) in BaWü, wo ich Alleineigentümer einer der vielen Garagen bin. Darf ich dann bei " Angaben zur Grundstücksnutzung " keinen Haken setzen?

          Danke und Grüße
          hindi63

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            #35
            Darf ich dann bei " Angaben zur Grundstücksnutzung " keinen Haken setzen?
            Richtig, vorausgesetzt du erklärt die Garage separat mit einem eigenen Aktenzeichen.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #36
              Richtig, vorausgesetzt du erklärt die Garage separat mit einem eigenen Aktenzeichen.
              Wenn sich die Garage in räumlicher Nähe zu einer Wohnung befindet und auch der Wohnnutzung zuordenbar ist, also nicht gewerblich genutzt wird,

              kann es Sinn machen, die Zuordnung zur wirtschaftlichen Einheit der Wohnung zu beantragen. Das reduziert den Grundsteuermessbetrag um 30%.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #37
                Wenn sich die Garage in räumlicher Nähe zu einer Wohnung befindet und auch der Wohnnutzung zuordenbar ist, ...
                Ansonsten kann ich nur mit einem zweiten Aktenzeichen für eine Streuobstwiese dienen, und die ist angeblich Landwirtschaftlich, obwohl Bäume darauf wohnen ;-)

                Eine unmittelbare Wohnung zu der Garage gibt es jedenfalls nicht. Also alles klar, danke für eure Bestätigungen.

                Grüße, hindi63

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