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Grundsteuer - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten

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    Grundsteuer - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten

    Hallo ihr Lieben,

    ich bin aktuell an der Grundsteuer dran und komme leider nicht weiter. Ich bin am Punkt " Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten"

    Das Haus gehört meiner Mutter ( meinem Papa nicht!) und mir (Sohn). Eine Gemeinschaft liegt nicht vor.

    Welchen Punkt muss ich hier anhaken?



    Keine Angabe

    0 Alleineigentum einer natürlichen Person

    1 Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

    2 Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person

    3 Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person

    4 Ehegatten/Lebenspartner (weiter mit Zeile 41)

    5 Erbengemeinschaft

    6 Bruchteilsgemeinschaft

    7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen

    8 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen

    9 andere Grundstücksgemeinschaft

    Ich würde mich freuen, wenn ihr mich unterstützen könnt. Gerne mit Begründung.

    Liebe Grüße

    Kim


    #2
    Ob Bruchteilsgemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen besser passt, hängt davon ab,

    ob es untereinander Verfügungsbeschränkungen gibt. Wenn jeder völlig frei über seinen Miteigentumsanteil verfügen kann, liegt eine

    Bruchteilsgemeinschaft vor, wenn nicht, dann spricht mehr für eine GbR. Auf die Höhe der Grundsteuer hat das keinen Einfluss.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24 für die schnelle Rückmeldung. Nein, ich bzw. meine Mutter kann nicht frei über ihren Anteil verfügen. Aber wir sind doch auch keine GbR deshalb weiß ich nicht, was ich da eintragen soll, sondern wir sind einfach 2 natürliche Personen, dass wird mir jedoch nicht vorgeschlagen. Haben Sie noch eine Idee? Vielen Dank im Voraus

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        #4
        Nein, ich bzw. meine Mutter kann nicht frei über ihren Anteil verfügen.
        Dann seit ihr natürlich eine GbR, dafür genügen ja solche Vereinbarungen vollkommen. Darin muss das Wort GbR überhaupt nicht vorkommen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke Charlie24 Das heißt ich müsste Punkt 7 nehmen. Wenn ich das tue, kommt die Meldung "Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht". Trage ich dann bei Empfangsbevollmächtigen mich oder meine Mutter ein? Vielen Dank für Ihre Mühe.

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            #6
            Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht". Trage ich dann bei Empfangsbevollmächtigen mich oder meine Mutter ein?
            Das könnt ihr machen wie ihr wollt. Bei Bruchteilsgemeinschaft wäre das ebenfalls notwendig gewesen.

            Wahrscheinlich müssen auch noch Einträge gleich unterhalb der Auswahl erfolgen, die Gemeinschaft hat ja keinen geschäftsüblichen Namen.

            Der Bereich muss erst eingeblendet werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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