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PV Anlage Liebhaberei

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    #16
    ... werde ich eine Formulierung wie "frühest möglich" verwenden und bin gespannt, wie das Finanzamt reagiert.
    Es ist nicht sicher, dass das Finanzamt reagiert. Wenn du bereits ab 01.01.2022 zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren willst,

    müssten die 5 Jahre (60 Monate) am 01.01.2022 vorüber gewesen sein, sonst riskierst du eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs.

    Außerdem müsste der Netzbetreiber, an den du den Strom lieferst, die Gutschrift für 2022 berichtigen. Dort darf ja keine Umsatzsteuer

    ausgewiesen werden. Wenn die Anlage irgendwann im Jahr 2017 im Betrieb gegangen ist, enden die 5 vollen Jahre erst im Laufe des

    Jahres 2022. Bei Indach-Anlagen gilt für das Thema Berichtigung des Vorsteuerabzugs n. m. Kenntnis eine Frist von 10 Jahren.

    Ich würde das Thema Wechsel zur Kleinunternehmerregelung jetzt mit dem Netzbetreiber klären und für 2023 einfach eine

    Umsatzsteuererklärung als Kleinunternehmer einreichen. Voranmeldepflichtig wirst du ja vermutlich ohnehin nicht sein ?

    Die hier gegebenen Antworten gelten im Übrigen nur für jemand, der außer der PV-Anlage nicht unternehmerisch tätig ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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