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Grundsteuererklärung - Anteil an der wirtschaftlichen Einheit bei Erbengemeinschaft

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    Grundsteuererklärung - Anteil an der wirtschaftlichen Einheit bei Erbengemeinschaft

    Moin, moin,

    ich bin mir unsicher, was ich als Anteil an der wirtschaftlichen Einheit bei einer Erbengemeinschaft angeben muss. Vielleicht hat jemand eine ähnliche Situation? Bei uns sieht es folgendermaßen:
    Nach dem Tod meines Mannes bilden meine 2 Kinder und ich eine Erbengemeinschaft, da kein Testament vorlag. Das Grundstück mit Haus gehörte vor dem Tod jeweils zu Hälfte meinem Mann und mir.
    Lt Grundbuch gehört nun
    1. mir ein 1/2 Anteil
    2. der weitere 1/2 Anteil mir und meinen beiden Kindern als Erbengemeinschaft.

    Wie muss ich das nun bei uns einzelnen verteilen? Muss ich dabei die Erbquote berücksichtigen oder sind das zwei völlig unterschiedliche Aspekte?

    Vielen lieben Dank für evtl. Rückmeldung.


    #2
    Bei gesetzlicher Erbfolge und gesetzlichem Güterstand ist deine Erbquote 1/2, bezogen auf das gesamte Haus macht das 1/4 aus

    also würde ich bei dir selbst 3/4 angeben und bei den 2 Kindern jeweils ein 1/8. Eine Mischung aus Bruchteilsgemeinschaft und

    Erbengemeinschaft ist im Formular nicht vorgesehen, ich habe jedenfalls nichts gefunden.

    Theoretisch könntest du dich allerdings zweimal erfassen, einmal mit 1/2 und dann mit 1/4
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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