Guten Tag,
mein Partner und ich haben 2021 eine gemeinsame Wohnung erworben, die sich allerdings noch in Bau befindet.
Ich gehe davon aus, dass ich dennoch schon für 2021 eine Feststellungserklärung abgeben muss.
Nun zur Detailfrage.
Mein Partner arbeitet und versteuert zu 100% in Österreich. Bedeutet dies, dass ich die Frage im Formular "Nutzt die Gesellschaft / Gemeinschaft eine grenzüberschreitende Steuergestaltung nach §§ 138d ff. AO, deren steuerlicher Vorteil sich erstmals 2021 auswirken soll?" mit Ja beantworten muss?
Oder hat es auf die Immobilie/Feststellungserklärung keinerlei Einfluss, wo mein Partner sein Einkommen versteuert?
Vielen Dank für die Hilfe.
Freundliche Grüße
mein Partner und ich haben 2021 eine gemeinsame Wohnung erworben, die sich allerdings noch in Bau befindet.
Ich gehe davon aus, dass ich dennoch schon für 2021 eine Feststellungserklärung abgeben muss.
Nun zur Detailfrage.
Mein Partner arbeitet und versteuert zu 100% in Österreich. Bedeutet dies, dass ich die Frage im Formular "Nutzt die Gesellschaft / Gemeinschaft eine grenzüberschreitende Steuergestaltung nach §§ 138d ff. AO, deren steuerlicher Vorteil sich erstmals 2021 auswirken soll?" mit Ja beantworten muss?
Oder hat es auf die Immobilie/Feststellungserklärung keinerlei Einfluss, wo mein Partner sein Einkommen versteuert?
Vielen Dank für die Hilfe.
Freundliche Grüße
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