Hallo, ich bin Alleineigentümer + Nutzer einer Doppelhaushälfte. Dem Doppelhaus ist ein Flurstück No.XXX zu 1000 m2. Die zwei Doppelhaushälften tragen unterschiedliche Nr. also 22 und 22A. Im Grundbuch ist meiner Haushälfte ein Anteil von 1/2 des Flurstückes getrennt auf Blatt 3126, des Nachbarn auf 3127 eingetragen. In den übergeordneten Angaben habe ich angegeben, dass das Flurstück 1000 m2 hat und mein Anteil 1/2 beträgt. So weit so gut.
Leider gerate ich in Konflikten, insbesondere bei der Frage: HAUPTVORDRUCK HmbGrSt 1 --> Pkt. 3 Rubrik 10 EIGENTUMSVERHÄLTNIS. Kreuze ich "0 = Alleineigentum natürliche Person an", so moniert er dies bei der Überprüfung und sagt, dass bei Ankreuzen von 0 ein einziger Eigentümer angegeben werden soll. Und das unabhängig davon, ob ich die Zusatzangabe leer lasse oder mit meien Daten ausfülle. Kreuze ich 7 = "Grundstücksgemeinschaft natürliche Personen" an moniert er dies genauso, will noch zusätzlich weitere Daten des "Miteigentümers" wissen. Dies wird bei der Überprüfung auch als "wichtiger Fehler" angezeigt, d.h. das Formular kann ich so gar nicht abschicken .... Muss ich das händisch ausfüllen und zum Finanzamt mit Papier laufen ?
Leider gerate ich in Konflikten, insbesondere bei der Frage: HAUPTVORDRUCK HmbGrSt 1 --> Pkt. 3 Rubrik 10 EIGENTUMSVERHÄLTNIS. Kreuze ich "0 = Alleineigentum natürliche Person an", so moniert er dies bei der Überprüfung und sagt, dass bei Ankreuzen von 0 ein einziger Eigentümer angegeben werden soll. Und das unabhängig davon, ob ich die Zusatzangabe leer lasse oder mit meien Daten ausfülle. Kreuze ich 7 = "Grundstücksgemeinschaft natürliche Personen" an moniert er dies genauso, will noch zusätzlich weitere Daten des "Miteigentümers" wissen. Dies wird bei der Überprüfung auch als "wichtiger Fehler" angezeigt, d.h. das Formular kann ich so gar nicht abschicken .... Muss ich das händisch ausfüllen und zum Finanzamt mit Papier laufen ?
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