Könnte mir jemand helfen, die Ausweisung von Kapitaleinnahmen und Verlustvortrag besser zu verstehen?
Konkret ist meine Frage: Falls mein Verlustvortrag erfolgreich durch einen Verlustfeststellungsbescheid anerkannt wird; muss ich in den Folgejahren eine weitere KAP N einreichen um diesen 'fortzuführen', während ich in den Folgejahren nicht steuerlich in DE ansässig bin und daher eigentlich keine deutsche Steuererklärung einreichen würde.
Meine Situation
In 2021 habe ich Verluste in Kapitalanlagen erlitten, die ich in der Zukunft (z.B. 5 Jahre) verrechnen möchte. In den kommenden Jahren bin ich allerdings in den USA und muss in Deutschland keine Steuern abführen. Muss ich trotzdem eine Erklärung einreichen (jedes Jahr neu?) um den bestehenden Verlustvortrag fortzuführen?
Herzlichen Dank für die Hilfe
Konkret ist meine Frage: Falls mein Verlustvortrag erfolgreich durch einen Verlustfeststellungsbescheid anerkannt wird; muss ich in den Folgejahren eine weitere KAP N einreichen um diesen 'fortzuführen', während ich in den Folgejahren nicht steuerlich in DE ansässig bin und daher eigentlich keine deutsche Steuererklärung einreichen würde.
Meine Situation
In 2021 habe ich Verluste in Kapitalanlagen erlitten, die ich in der Zukunft (z.B. 5 Jahre) verrechnen möchte. In den kommenden Jahren bin ich allerdings in den USA und muss in Deutschland keine Steuern abführen. Muss ich trotzdem eine Erklärung einreichen (jedes Jahr neu?) um den bestehenden Verlustvortrag fortzuführen?
Herzlichen Dank für die Hilfe
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