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Grundsteuer: NRW - MFH Grundstücksfläche und Miteigentumsanteil

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    Grundsteuer: NRW - MFH Grundstücksfläche und Miteigentumsanteil

    Liebe Elster-Experten,
    ich hänge grade bei der Eintragung meiner Eigentumswohnung und komme nicht wirklich weiter.
    Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.

    im Hauptvordruck (GW1) ist die gesamte Grundstücksfläche anzugeben sowie der Miteigentumsanteil.
    Wenn ich jetzt Gesamtfläche des Grundstücks x Miteigentusanteil rechne, dann komme ich auf einen höheren Wert, als die Wohnfläche meiner Wohnung (Eingetragen in GW2 Punkt 5).
    Jetzt meckert Elster, dass die beiden Werte nicht zusammen passen.
    Das ist ja auch logisch - die Zuwegungen und Grünflächen gehören mir ja auch zu einem Bruchteil, sind aber nicht innerhalb meiner Wohnung.

    Also könnte man jetzt auf den Gedanken kommen, die Differenz bei "weitere Nutzflächen" einzutragen. Hier sind allerdings "Lage der Räume" und "Nutzung (z.B. Büro, Lager)" gefragt...
    Bei einem MFH sind es ja Zuwegungen und Grünflächen, keine Räume...
    Wie habt ihr das eingetragen?
    Wenn ich das jetzt als Nutzfläche deklariere, dann wird mein Grundsteuerbetrag wahrscheinlich höher, als wenn das als Grünfläche gewertet wird...
    Bin hier an der Stelle etwas ratlos...

    Vielen Dank für Eure Hife

    Michael

    #2
    .. dann komme ich auf einen höheren Wert, als die Wohnfläche meiner Wohnung
    Ja und ? Der rechnerische m²-Anteil an den Flurstücken der Wohnanlage kann selbstverständlich höher sein als die Wohnfläche

    deiner ETW. Die m² aus dem Miteigentumsanteil sind auf Seite 4 der Anlage Grundstück unter Angaben zu Fläche und

    Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks
    einzutragen, doch nicht auf Seite 5, wo nach der Wohnfläche gefragt wird.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für Deine Antwort.
      Das ist in den Formularen sehr unübersichtlich gestaltet...
      Ich glaube, ich habe es inzwischen verstanden.
      Ich muss unter Punkt 4, wo auch der Bodenrichtwert eingetragen wird, nicht die Gesamtfläche des Grundstücks angeben, sondern nur meinen Anteil daran!
      Das hätten die Beamten auch besser formulieren können...

      Kommentar


        #4
        Kann als gelöst geschlossen werden. Danke.

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          #5
          ... nicht die Gesamtfläche des Grundstücks angeben, sondern nur meinen Anteil daran!
          Richtig und zwar abgerundet auf volle m².
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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