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Einkommenssteuer und Studiengebühren

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    Einkommenssteuer und Studiengebühren

    Hallo,

    ich habe die letzten Jahre immer wieder eine Einkommenssteuererklärung über Elster eingereicht.
    Nun neigt sich mein Master dem Ende zu und ich meine irgendwo mitbekommen zu haben, dass Pauschalbeträge und weitere Kosten absetzbar seien.

    Meine Fragen sind nun, ist die Steuererklärung für die Pauschbeträge mit der Einkommenssteuererklärung einzureichen? Dann habe ich das Problem, dass ich die letzten Jahre die Studiengebühren etc. nicht eingereicht habe, rückwirkend möglich?

    Außerdem würde ich gerne wissen, kann ich Kosten aus dem BA sowie dem MA absetzen? Ich habe vorher einen freiwilligen Wehrdienst von 13 Monaten geleistet und keine weitere Ausbildung gehabt.

    Ich freue mich über eure Antworten und entschuldige mich für frequentierte Fragen, die eventuell schon im Forum beantwortet wurden. Habe keine Zeit mich durch das Forum zu arbeiten.

    Beste Grüße
    Vladi

    #2
    Meine Fragen sind nun, ist die Steuererklärung für die Pauschbeträge mit der Einkommenssteuererklärung einzureichen? Dann habe ich das Problem, dass ich die letzten Jahre die Studiengebühren etc. nicht eingereicht habe, rückwirkend möglich?
    Welche Pauschbeträge meinst du überhaupt ? Werbungskosten sind in dem Jahr geltend zu machen, in dem sie angefallen sind.

    Rückwirkend geht in der Regel nicht, es sei denn, es liegen noch keine bestandskräftigen Steuerbescheide vor.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat das nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

      Welche Pauschbeträge meinst du überhaupt ? Werbungskosten sind in dem Jahr geltend zu machen, in dem sie angefallen sind.

      Rückwirkend geht in der Regel nicht, es sei denn, es liegen noch keine bestandskräftigen Steuerbescheide vor.

      Mit der elektronischen Steuererklärung hat das nichts zu tun.
      Danke für deine Rückmeldung. Ich meine die pauschalen Beträge die im Studium ohne Nachweise geltend gemacht werden können. Sowas wie Bücher, Lernunterlagen, Schreibmaterial, Studiengebühren etc... Sind das die Werbungskosten?

      Also ist das unabhängig zu der Einkommenssteuererklärung zu sehen? Ist die Einkommenssteuererklärung = die elektronischen Steuererklärung ?

      Was genau sollen denn die bestandskräftigen Steuerbescheide sein?

      Wie ihr merkt, bin ich in diesem Bereich absoluter Laie. Würde mich über eine Antwort sehr freuen und vielleicht etwas einfacher runterbrechen, falls das möglich ist

      Beste Grüße
      Vladi

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        #4
        Was genau sollen denn die bestandskräftigen Steuerbescheide sein?
        Einkommensteuerbescheide werden 1 Monat nach der Bekanntgabe bestandskräftig.

        Sowas wie Bücher, Lernunterlagen, Schreibmaterial, Studiengebühren etc... Sind das die Werbungskosten?
        Bei einem Masterstudium sind das zwar Werbungskosten, aber es gibt keine Pauschalen dafür. Dass sie häufig ohne Belege

        anerkannt werden, heißt ja nicht, dass man sie nicht belegen müsste.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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