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Bodenrichtwert Schleswig-Holstein

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    Bodenrichtwert Schleswig-Holstein

    Hallo,
    ich weiß leider nicht genau, was ich bei Anlage Grundstück (GW2) bei Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks eintragen soll.


    Für unser Grundstück bekomme ich von danord.gdi-sh.de folgendes:

    "An diesem Ort gibt es mehrere Bodenrichtwerte:"
    Gemischte Baufläche, Außenbereich
    Sonstige private Flächen
    Wohnbaufläche, Ein- und Zweifamilienhäuser
    Wohnbaufläche, Mehrfamilienhäuser
    Entspricht die "Wohnbaufläche" der Grundfläche des Gebäudes und unser Garten wäre dann "Gemischte Baufläche, Außenbereich"? Und was sind "Sonstige private Flächen"?

    Danke und Grüße

    #2
    Entspricht die "Wohnbaufläche" der Grundfläche des Gebäudes und unser Garten wäre dann "Gemischte Baufläche, Außenbereich"?
    Sicher nicht ! Unser gesamtes mit einem Einfamilienhaus bebautes Hausgrundstück ist Wohnbaufläche. Das ist in Schleswig-Holstein

    nicht anders. Es steht doch ausdrücklich dort : Wohnbaufläche, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnbaufläche, Mehrfamilienhäuser
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Was sind denn dann aber Außenbereich und private Flächen?

      Bebauen kann ich den Garten übrigens nicht, da stehen alte Eichen, die ich nicht fällen darf...

      Und ist ein Reihenhaus hier ein Ein- oder Mehrfamilienhaus?

      Vielen Dank

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        #4
        Was sind denn dann aber Außenbereich und private Flächen?
        Zum Außenbereich gehören Grundstücke, auf denen nur privilegierte Bauvorhaben nach § 35 Baugesetzbuch zulässig sind.

        Was in S.-H. unter private Flächen definiert wird, kann ich dir nicht sagen, da musst du bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

        nachfragen.

        Reihenhäuser sind entweder Einfamilienhäuser oder Wohnungseigentum https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank

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