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[Bayern] Doppelhaus (1 Haus - 2 Wohnungen) auf einem Grundstück --> 2 Aktenzeichen

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    [Bayern] Doppelhaus (1 Haus - 2 Wohnungen) auf einem Grundstück --> 2 Aktenzeichen

    Hallo,

    ich unterstütze meine Eltern bei der Erstellung der Grundsteuererklärung.

    Meine Eltern sind Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich ein Doppelhaus befindet. Das ältere Haus hat die Hausnummer 25 und das neuere - das meiner Eltern - die Hausnummer 23.
    Das neuere Haus wurde direkt an das ältere angebaut. Beide haben zudem eigene Kanalanschlüsse. Auf der Gemeinde sind beide Hausnummern hinterlegt, beim Finanzamt läuft es anscheinend als ein Gebäude mit 2 Wohnungen und nur der Nr. 23.

    Vom Finanzamt kamen dann vor einiger Zeit 2 Schreiben, die sich nur im Aktenzeichen und der Wohnungsnummer unterscheiden. Beide Wohnungen werden als Hausnummer 23 genannt. Ein Finanzbeamter hat meinem Vater gesagt, er müsse wegen 2 Aktenzeichen auch 2 Grundsteuererklärungen erstellen.

    Im Hauptvordruck muss dazu das Flurstück eingetragen werden und die (Mit-)Eigentümer. Also z. B. beide Elternteile mit jeweils 1/2 Eigentumsanteil. Wenn wir aber zwei Erklärungen erstellen und jeweils das Flurstück im Hauptvordruck eintragen, wird das Grundstück dann nicht doppelt besteuert? Sollte das irgendwie aufgeteilt werden, z. B. Eigentumsanteile mit 1/4 für jeden Eigentümer in beiden Erklärungen? Wie verfährt man hier?

    Freue mich auf Tipps.

    Viele Grüße
    Andi

    #2
    Das sieht nach Wohnungseigentum bzw. 2 wirtschaftlichen Einheiten aus. Wenn es so ist, muss in Zeile 6 der Anlage Grundstück vorab aufgeteilt

    werden, Zähler 1 und Nenner 2., Die Wohnfläche dann nur jeweils für eine Haushälfte erklären, dann kommt es zu keiner Doppelbesteuerung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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