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Grundsteuerwerts: Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert: Lageplan- Nr?

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    Grundsteuerwerts: Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert: Lageplan- Nr?

    Hallo Miteinander,

    ich bin, wie viele Leute aktuell dabei die Feststellungserklärung für verschiedene Liegenschaften für die neue Grundsteuerberechnung bei ELSTER online einzugeben.

    Unter anderem habe ich auch einen Tiefgaragenstellplatz

    Unter
    "Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" in der Anlage Grundstück

    soll man in Zeile 21 eine Nummer im Lageplan eingeben.

    Weiß jemand wo man diese her bekommen soll?
    Danke
    Sebastian

    #2
    soll man in Zeile 21 eine Nummer im Lageplan eingeben.
    Nein, man soll eine laufende Nummer vergeben, die Bezeichnung (Lageplan-)Nummer erlaubt das nämlich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ah, vielen Dank.

      Da dort stand
      "Tragen Sie bitte die Nummer des Gebäudes aus dem Lageplan ein."
      dachte ich ich muss die Nummer irgendwo einsehen.

      Eine Mitarbeiterin des Finanzamtes sagte mir ich soll die Nummer des Stellplatzes im Aufteilungsplan des Gebäudes nehmen (wobei das der Angabe, dass man die Nummer des Gebäudes eintragen soll widerspräche, wenn man dann eine Nummer einträgt, die wiederum nur einen Teil des Gebäudes bezeichnet), eine andere wusste selbst nicht, was hier eingetragen werden soll.

      VG
      Sebastian

      Kommentar


        #4
        In der Anleitung für Bayern steht vernünftigerweise: Bitte nummerieren Sie die Gebäude bei 001 beginnend durch.

        Die Hilfetexte wurden oft unüberlegt aus den Papieranleitungen übernommen. Man soll ja keine Lagepläne oder andere

        Belege einreichen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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